FußballNeue Anti-Doping-Regeln: DFB ändert Satzung

Der DFB passt seine Satzung an: Ab 2027 kann die NADA auch Ergebnismanagement und Disziplinarverfahren bei Dopingverstößen übernehmen.
Der Deutsche Fußball-Bund bereitet sich auf die neuen Anti-Doping-Regeln ab 2027 vor. Der Außerordentliche Bundestag beschloss Änderungen der Satzung, mit denen die Vorgaben des neuen Welt-Anti-Doping-Codes umgesetzt werden sollen.
Künftig kann die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) neben den Dopingkontrollen auch das Ergebnismanagement und Disziplinarverfahren bei Verstößen übernehmen. Diese Zuständigkeit umfasst demnach insbesondere die Einleitung und Durchführung entsprechender Verfahren gegen Spieler und Spielerinnen, Trainer und Trainerinnen, weitere Funktionsträger und Vereine beziehungsweise Tochtergesellschaften. Derzeit liegen diese Aufgaben noch beim DFB.
Aufteilung nicht mehr zulässig
Bisher konnten die nationalen Sportverbände selbst entscheiden, ob sie diese Aufgaben an die jeweilige Anti-Doping-Agentur übertragen oder selbst wahrnehmen. Nach dem neuen Welt-Anti-Doping-Code, der am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, ist diese Aufteilung nicht mehr zulässig. Über die Rechtsfolgen soll künftig ein Schiedsgericht entscheiden. Gegen dessen Entscheidungen ist ein Rechtsbehelf beim Internationalen Sportgerichtshof CAS möglich.
Die Änderungen betreffen nicht den aktuellen Fall der 44-maligen Nationalspielerin Laura Freigang von Eintracht Frankfurt. Das Verfahren gegen die Spielerin muss noch vom DFB abgeschlossen werden. Der Verband hatte auf dpa-Anfrage mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte betont, seine Rechtsinstanzen seien unabhängig und hätten keinerlei Berührungspunkte mit dem Nationalteam. Freigang hofft auf eine WM-Teilnahme in Brasilien im kommenden Jahr.
