Wie viel Geld für Schmerz?Zivilprozess um Schmerzensgeld im Fall der getöteten Luise aus Freudenberg
Der brutale Mord an der 12-jährigen Luise im März 2023 schockierte das ganze Land. Zwei gleichaltrige Mädchen hatten die Schülerin mit mehr als 70 Messerstichen getötet. Wegen ihres Alters konnten sie strafrechtlich nicht belangt werden, da sie strafunmündig waren. Am Donnerstag (24.07.) kämpfen die Eltern zivilrechtlich vor dem Landgericht Koblenz um Anerkennung und Schmerzensgeld in Höhe von rund 180.000 Euro.
Im Wald mit zahlreichen Messerstichen getötet
Das Gericht muss entscheiden, ob und in welcher Höhe den Angehörigen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Mädchen hatten zunächst versucht, Luise im Wald mit einer Tüte zu ersticken, was jedoch scheiterte, da sie sich wehrte. Daraufhin wurde sie mit 74 Messerstichen getötet. Der Streit soll wegen Streitigkeiten im Internet entstanden sein. Die beiden Mädchen waren bei der Tat 12 und 13 Jahre alt und damit strafunmündig. Deswegen gab es keinen Strafprozess und somit keine juristische Aufarbeitung.
Per Video zugeschaltet
Die mutmaßlichen Täterinnen wurden unter Aussschluss der Öffentlichkeit per Videoschalte vor Gericht gehört. Ob die Mädchen die geforderte Summe zahlen können, bleibt unklar. Ihre Eltern haften nicht für die Tat. Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen erklärt: „Die Eltern der Täterin können nicht belangt werden. Die haften dafür nicht, sondern nur die Mädchen selber. Und so ein Prozess hat natürlich auch immer eine Signalwirkung, ob bei diesen beiden Mädchen je etwas zu holen sein wird. Das wird sich ja erst viel später herausstellen. Denn jetzt sind sie mit Sicherheit vermögenslos.“ Ein Urteil gab es am Donnerstag (24.07.) noch nicht. Der Fall bleibt also juristisch und menschlich herausfordernd für alle Beteiligten.


































