Doris van Geul scheitert vor dem Landgericht DüsseldorfVolksverhetzung nach Facebook-Kommentar - Urteil gegen 74-Jährige bleibt bestehen

von Daria Semcov und Sebastian Reddig

Doris van Geul wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Ihr Facebook-Kommentar zu Zuwanderung löste das Verfahren aus. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte nun das Urteil. Die Rentnerin muss rund 8.000 Euro zahlen. Ihr Anwalt kritisiert die Justiz und warnt vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit.

Rentnerin verliert Berufung nach Hasskommentar

Doris van Geul aus Düsseldorf bleibt wegen Volksverhetzung verurteilt. Die 74-Jährige hatte im Oktober 2023 auf Facebook abfällige Bemerkungen über Zuwanderer gemacht. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte nun das Urteil des Amtsgerichts – van Geul muss rund 8.000 Euro zahlen.

Kommentar als Auslöser für Verfahren

Auslöser war ein Facebook-Kommentar unter einem Beitrag von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Dieser hatte betont, Deutschland sei auf Zuwanderung angewiesen. Van Geuls Reaktion: „Blablabla. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“

Das Amtsgericht Düsseldorf sah darin im Dezember Volksverhetzung und verurteilte die Rentnerin zu 150 Tagessätzen à 53 Euro. Damit gilt sie als vorbestraft.

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Anwalt: „Das kam sehr überraschend“

Geul äußerte sich nicht – ihr Anwalt Mutlu Günal übernahm: „Frau van Geul war sehr überrascht, weil damit hatte sie nicht gerechnet, dass man in Deutschland einfach nicht seine Meinung sagen darf. Das kam sehr überraschend.“ Günal kritisierte zudem die Justiz:

„Herr Habeck stellt etwas zur öffentlichen Diskussion. Und dann muss er eben mit diesen Antworten auch umgehen können. Man muss auch die Justiz mit umgehen können und sie muss aufhören, arme deutsche Rentner zu verfolgen.“

Kritik an Anzeigenflut und Justiz

Habeck selbst hat in den vergangenen Monaten mehr als 700 Anzeigen wegen Hasskommentaren gestellt – darunter auch gegen einen Spruch im Stil eines Kosmetik-Logos: „Habeck ist ein Schwachkopf“. Die Staatsanwaltschaft Bamberg stellte das Verfahren ein und wertete die Aussage lediglich als Beleidigung. Medienanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel warnt vor den Folgen solcher Verfahren: „Wenn Politiker 100- und tausendfach Strafanzeigen erstatten und den Bürger der Eindruck beschleichen muss, Machtkritik würde jetzt mit einem Besuch der Staatsanwaltschaft morgens um sechs beantwortet, dann steht die Meinungsfreiheit in Deutschland unter Beschuss. Und das ist tragisch für einen freiheitlichen Rechtsstaat.“

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Grenzen der Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht betont: Auch extreme oder irrationale Meinungen fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit – solange sie nicht volksverhetzend sind. Gerichte sollen im Zweifel für die Meinungsfreiheit entscheiden. Trotzdem plant die Bundesregierung eine Verschärfung: Wer zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt wird, soll zeitweise das passive Wahlrecht verlieren – also nicht mehr für politische Ämter kandidieren dürfen.

Gericht bleibt bei ursprünglichem Urteil

Das Landgericht Düsseldorf bestätigte nun das Urteil des Amtsgerichts. Sprecher Daniel Renner erklärte: „Die Angeklagte hatte mit ihrer Berufung keinen Erfolg, und die Verurteilung ist insoweit zunächst aufrechterhalten.“ Doris van Geul muss also zahlen. Ihr Facebook-Profil hat sie inzwischen gelöscht.