Großeinsatz in Oelde: Mann verschanzt sich in Polizeiwache
Verurteilter IS-Terrorist verhindert eigene Abschiebung
Großeinsatz an der Polizeiwache in Oelde im Kreis Warendorf: Ein verurteilter IS-Terrorist verschanzt sich am Montag (24.02.) in dem Gebäude. Beamte wollten ihn in Abschiebehaft nehmen. Der 39-jähriger Tadschike versucht offenbar mit einer drastischen Aktion seine Abschiebung zu verhindern. Er hält sich ein Messer an den Hals.
Polizei versucht die Lage zu entschärfen
Spezialeinsatzkräfte beziehen Stellung vor der Wache. Sie versuchen den Mann zur Aufgabe zu bewegen. Eine Polizistin fordert ihn auf: „Bitte legen Sie das Messer weg.“ Drei Stunden dauert der Einsatz, dann gibt der Mann auf. „Gegen 13:40 Uhr ist es dann dazu gekommen, dass der Mann freiwillig die Tür geöffnet hat, das Gebäude verlassen hat und dort von Kollegen der Spezialeinheiten in Empfang genommen wurde“, berichtet Polizeisprecherin Susanne Dirkorte-Kukuk.
Verurteilt wegen Terror-Mitgliedschaft – doch Abschiebung scheitert
Bei dem Mann handelt es sich um Mukhamadsaid S. Er wurde 2017 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt – wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Laut Urteil hatte er in Syrien eine militärische Ausbildung beim Islamischen Staat erhalten. Nach seiner Haftzeit sollte er abgeschoben werden. Doch ein Abschiebeverbot nach Tadschikistan machte das zunächst unmöglich. Inzwischen wurde dieses zwar aufgehoben – dennoch bleibt der Mann in Deutschland.
Gericht stoppt Abschiebung wegen Folter-Gefahr
Der Grund ist ein Eilantrag des Tadschiken. Darüber hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Sprecherin Gudrun Dahme erklärt: „Weil möglicherweise dem Mann in Tadschikistan Folter droht, und da das noch nicht geklärt ist, haben wir entschieden, dass der Mann zunächst nicht abgeschoben werden darf.“
Landrat kritisiert: „Menschen vor Ort müssen sich sicher fühlen!“
Die Entscheidung sorgt für Unverständnis bei Olaf Gericke (CDU), dem Landrat des Kreises Warendorf. Er kritisiert die aktuelle Gesetzeslage, die es erschwere, Kriminelle abzuschieben. „Wenn der Rechtsstaat abwägt, ist es wichtiger, dass er in seiner Heimat nicht in Gefahr kommt? Oder ist es wichtiger, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort vor einem rechtskräftig verurteilten Verbrecher geschützt werden? Dann sagen wir hier vor Ort: Es ist wichtiger, dass die Menschen vor Ort sich sicher fühlen.“ Auch das NRW-Fluchtministerium betont: „Nicht alle haben hier ein Bleiberecht und insbesondere die Rückführung von Straftätern hat höchste Priorität.“
Wie geht es weiter?
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht endgültig. Nun muss das Verwaltungsgericht Münster über den Fall entscheiden. Bis dahin bleibt der Tadschike in Deutschland. Und zwar auf freiem Fuß.