26-Jähriger steht vor Gericht

Missbrauchsvorwürfe gegen Justin M.: Prozessauftakt in Krefeld

Ein 26-jähriger Mann muss sich in Krefeld vor Gericht verantworten. Ihm wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen – die mutmaßlichen Taten sollen sich unter anderem auf Schultoiletten ereignet haben.

Anklage: Übergriffe auf Grundschultoiletten und Spielplatz

Seit Freitag (25.04.) steht Justin M. vor dem Landgericht Krefeld. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26-Jährigen vor, sich an mehreren Kindern sexuell vergangen zu haben – unter anderem in zwei Grundschulen. Bereits Anfang November soll Justin M. auf einem Spielplatz versucht haben, sich einem Kind zu nähern. Auch dabei habe es laut Anklage einen Missbrauchsversuch gegeben. „Der Angeklagte soll dem Geschädigten gefolgt sein und soll versucht haben, sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen zu haben. Zur Vollendung soll es nicht gekommen sein, da das Kind schreiend davongelaufen ist“, erklärt Gerichtssprecherin Carolin Spönemann. Nur zwei Wochen später soll es dann zu Übergriffen in zwei Krefelder Grundschulen gekommen sein – jeweils auf der Toilette. Zwei Kinder sollen missbraucht worden sein, ein drittes konnte offenbar fliehen.

Stadt verschärft Sicherheitsmaßnahmen an Grundschulen

Die Stadt Krefeld hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe reagiert und die Sicherheitsvorkehrungen an allen 31 Grundschulen verschärft. Eingeführt wurden unter anderem neue Klingelanlagen. Zudem läuft ein Pilotprojekt mit chip-gesteuerten Toilettenzugängen. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – zum Schutz der betroffenen Kinder. Der Angeklagte ist laut Gericht bereits mehrfach vorbestraft – allerdings nicht wegen ähnlicher Delikte. RTL WEST-Reporterin Nele Tröger schildert ihre Eindrücke aus dem Gerichtssaal: „Der Angeklagte sagte vor Gericht heute kein Wort. Auf mich machte er den Eindruck, als sei er abwesend, und er wirkte so, als ob er der Anklage nicht richtig folgen könnte.“ Laut Anklage war der 26-Jährige zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig. Sollte das Gericht zu diesem Schluss kommen, droht ihm statt einer Haftstrafe eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie – auf unbestimmte Zeit. Das Urteil wird Anfang Juni erwartet.