Jahrelanger Streit in Krefeld facht wieder aufÄrger um Wintergarten – darf Familie Krause ihren Lieblingsplatz behalten?
Ein jahrelanger Ärger um einen Wintergarten – was nach einer Lappalie klingt, ist für Anke und Rico Krause zur nervlichen Belastungsprobe geworden. Die Stadt Krefeld will ihnen ihren Lieblingsplatz wegnehmen. Die Eheleute kämpfen dagegen vor Gericht.
Wie alles begann
2014 haben Anke und Rico Krause ihr Einfamilienhaus in Krefeld gekauft – inklusive Wintergarten, der ursprünglich als Pergola schon 1986 errichtet wurde. Der Voreigentümer erklärte, der Bauantrag sei gestellt, es gehe nur noch um eine Formsache. Kurz nach dem Einzug folgte jedoch der Schock: Die Stadt teilte mit, der Wintergarten liege auf einer „privaten Grünfläche“ und verstoße damit gegen den geltenden Bebauungsplan.
Abrissandrohung und jahrelanger Streit
Mit dieser Einstufung begann ein jahrelanger Rechtsstreit: Abrissverfügungen, Nutzungsuntersagungen und angedrohte Zwangs- bzw. Strafzahlungen begleiteten die Familie jahrelang. 2019 schien sich die Situation zunächst zu entspannen: Mitarbeiter der Stadt kündigten an, der bestehende Wintergarten müsse zwar abgerissen werden, könne danach aber genehmigungsfrei wieder aufgebaut werden. Die Krauses verließen sich auf diese mündliche Zusage, verzichteten auf eine schriftliche Bestätigung und ließen den Wintergarten nach dem Abriss neu errichten. Sie glaubten, damit sei der Streit vorbei.
Neue Verfügung und erneuter Druck
Mehrere Jahre blieb es ruhig, doch im März 2025 erhielt die Familie erneut Post: Die Stadt forderte, den Wintergarten bis zum 2. Juni zu beseitigen, andernfalls werde ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro fällig. Begründet wurde die neue Verfügung unter anderem mit einer „Ortsbesichtigung“, bei der ein städtischer Mitarbeiter festgestellt habe, dass der Wintergarten wieder aufgebaut worden sei. Die Krauses wurden davon nach eigener Aussage vorher nicht informiert und empfinden das unangekündigte Betreten ihres Grundstücks als Eingriff in ihre Privatsphäre.
Anwalt kritisiert Bebauungsplan
Ihr Anwalt Marcus Gentz hält den zugrunde liegenden Bebauungsplan für veraltet und zu unflexibel. Er argumentiert, dieser lasse durchaus Spielräume zu und dürfe nicht schematisch angewendet werden. Während Nachbarn nach seiner Darstellung Befreiungen für teils deutlich größere Bauvorhaben erhalten hätten, werde der Wintergarten der Krauses konsequent abgelehnt – für den Juristen ein Fall von Ungleichbehandlung. Zudem kritisiert er, dass die Familie durch die mündliche Zusage zum Wiederaufbau in falscher Sicherheit gewiegt worden sei, obwohl es rechtlich einer schriftlichen Genehmigung bedurft hätte.
Offenes Verfahren und hohe Kosten
Weil das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage der Krauses gegen die Abrissverfügung abgewiesen hat, liegt der Fall inzwischen beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Dort hoffen die Eheleute auf eine Wende und auf eine Lösung. Ob ihre kleine Glas-Oase bleiben darf oder nicht, ist bislang offen.


































