Stadt macht einen RückzieherHundesteuer ohne Hund? Showdown vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
Marianus Krall aus Hilden versteht die Welt nicht mehr. Er soll 1.400 Euro Hundesteuer an die Stadt zahlen. Dabei besitzt der 57-Jährige gar keine Hunde.
Stadt macht Rückzieher
Am Verwaltungsgericht Düsseldorf macht die Stadt am Freitag (28.03.) einen Rückzieher. Marianus Krall muss nicht zahlen. Es gab einen ein Vergleich. Die Stadt muss für die Gerichtskosten aufkommen. Die Anwaltskosten in Höhe von einigen hundert Euro werden geteilt. Alles beginnt mit einem Steuerbescheid der Stadt Hilden im Januar 2022. Marianus Krall soll Hundesteuer zahlen, rückwirkend für die Jahre 2018 bis 2021. Dabei beruft sich die Stadt auf Fotos, die der Antiquitätenhändler auf Facebook gepostet hatte. Auf den Bildern ist er mit Hunden zu sehen. Aber: Das sind gar nicht seine Hunde, sondern die seiner Familie und Bekannten. Der 57-Jährige legt Widerspruch ein. Weil aber angeblich die Unterschrift fehlt, akzeptiert die Stadt den nicht. Stattdessen flattert ein vierstelliger sogenannter Steuerschätzbescheid in Höhe von rund 1.400 Euro in den Briefkasten.
Stadt zieht Steuerforderung zurück
Die Richterin erklärt den Steuerschätzbescheid für rechtswidrig. Grund: Es sei nicht klar gewesen, dass Marianus Krall wirklich Hunde besitzt. Statt der Facebook-Recherche hätte die Stadt beispielsweise besser einen Hausbesuch machen sollen. Die richterliche Entscheidung vom Freitag (28.03.) akzeptiert die Stadt und zieht die Steuerforderung zurück: „Wir sind stets davon ausgegangen, rechtmäßig gehandelt zu haben. Dass die Beurteilungsgrundlage des Steuerbescheids nicht ausreichend war, erkennen wir an.“
Ausspähen juristisch in Ordnung
Juristisch gesehen ist das Ausspähen in sozialen Netzwerken erlaubt. Das macht auch die Richterin in Düsseldorf deutlich. Baubehörden nutzen beispielsweise Google-Fotos, um illegale An- oder Umbauten feststellen zu können. Auch die Strafbehörden nutzen Onlineprofile für ihre Ermittlungen. Rechtsanwalt Arndt Kempgens macht aber deutlich, dass das Ausspähen allein nicht ausreicht: „Behörden dürfen grundsätzlich solche sozialen Netzwerke auswerten. Das ist auch Gegenstand hier dieses Verfahrens. Aber die Behörde muss dann eben noch weitere Ermittlungstätigkeiten erbringen, wenn der Sachverhalt noch nicht ganz klar ist.“
In Zukunft könnten solche Spähaktionen in sozialen Netzwerken sogar noch zunehmen, befürchtet der Anwalt. Daher sollte jeder gut aufpassen, was er mit der Öffentlichkeit teilt. Übrigens: Marianus Krall ist so genervt von der Stadt Hilden, dass er jetzt selbst Bürgermeister werden will. Auch ohne Hund.
































