Prozessauftakt am Landgericht Aachen

Feuer in Flüchtlingsunterkunft – 35-Jähriger steht vor Gericht

von Julia Haiminger

In einer Flüchtlingsunterkunft in Schleiden bricht ein Feuer aus. Zehn Menschen befinden sich zum Zeitpunkt des Brandes im Gebäude, mehrere erleiden Rauchgasvergiftungen. Seit Montag (21.07.25) muss sich ein 35-jähriger Mann vor dem Landgericht Aachen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord in mehreren Fällen vor. Er selbst bestreitet die Tat.

Lebensgefahr durch Brand

Der Brand ereignete sich in der Zentralen Unterbringungseinrichtung im nordrhein-westfälischen Schleiden. Matratzen und Handtücher sollen absichtlich in Brand gesetzt worden sein, ein Wohnhaus der Unterkunft brannte vollständig aus. Zum Zeitpunkt des Feuers halten sich zehn Menschen im Gebäude auf – einige schlafen. Sie alle konnten sich rechtzeitig ins Freie retten, vier erleiden leichte Rauchgasvergiftungen.

Nach Einreise zunächst untergetaucht

Im Dezember 2015 reist der Angeklagte in die Bundesrepublik ein. Ohne Pass. Er selbst behauptet, aus Algerien zu stammen. Der Mann taucht zunächst unter. Im Sommer 2024 stellt er erneut einen Asylantrag. Dieser wird abgelehnt. Doch eine Abschiebung ohne Papiere ist nicht möglich. Für die Polizei ist der 35-Jährige kein Unbekannter. Gegen ihn wurde bereits wegen Betrugs, Diebstahls, Drogendelikten und sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt.
Der Mann landet in einer Unterkunft in Bonn, wird von dort wegen „untragbaren Verhaltens” nach Schleiden verlegt. Dort soll er immer wieder damit gedroht haben, sich selbst anzuzünden, sollte er nicht zurückverlegt werden. Möglicherweise ist sein Verhalten eine Folge, von jahrelangem Drogenkonsum.

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Drogen und psychische Probleme

Der Angeklagte konsumiert regelmäßig verschiedene Drogen, darunter Kokain, Marihuana und Ecstasy. Auch Alkohol spielt eine Rolle. Ob sein psychischer Zustand und der Drogenkonsum seine Schuldfähigkeit beeinflusst haben, wird jetzt geprüft.

Der Vorwurf: versuchter Mord

Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Vorfall einen gezielten Angriff mit potenziell tödlichem Ausgang. Da zum Zeitpunkt des Brandes mehrere schlafende Menschen im Gebäude waren, lautet die Anklage auf versuchten Mord in mehreren Fällen.
Das Landgericht Aachen will am Donnerstag (24.07.25) ein Urteil fällen. Ob es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommt, hängt auch vom Ergebnis des psychologischen Gutachtens ab. Der Angeklagte bestreitet die Tat, beschuldigt andere Bewohner der Unterkunft das Feuer gelegt zu haben.