Verfassung feiert Geburtstag75 Jahre Landesverfassung NRW – Ein Grund zum Feiern

Nordrhein-Westfalen – für viele das schönste, für alle das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Rund 18 Millionen Menschen leben hier. Die Grundlage für das Zusammenleben bildet die Landesverfassung, die Freitag (04.07.) im Landtag Geburtstag feiert.

Die Entstehung der Verfassung

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Nordrhein-Westfalen 1946 gegründet. Nur vier Jahre später, 1950, erhielt das Land seine eigene Verfassung – beschlossen vom Landtag und bestätigt durch das Volk. „Nach 75 Jahren können wir sagen: Das Fundament ist stark, das Fundament hat getragen – in guten Zeiten und in schwierigen Zeiten.“, so Hendrik Wüst (CDU), NRW-Ministerpräsident. Ein zentraler Bestandteil: Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind auch Teil der Landesverfassung. „Die Bürgerinnen und Bürger spüren die Verfassung mehr, als sie vielleicht im Einzelfall denken. Denn all das, was hier im Landtag entschieden wird, beeinflusst den Alltag der Menschen“, schmunzelt André Kuper, der Präsident des Landtags.

Die Aufgaben der Verfassung

Die Verfassung schützt die Werte von Freiheit, Gleichheit und Demokratie für alle Menschen in NRW. Sie regelt, wie die Staatsgewalt verteilt ist:

Legislative: Der Landtag ist das zentrale Organ der Gesetzgebung. Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre gewählt und erlassen die Landesgesetze.
Exekutive: Die Landesregierung setzt sich aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern zusammen, die vom Landtag gewählt bzw. ernannt werden. Sie bestimmen die Richtlinien der Landespolitik.
Judikative: Die Rechtsprechung liegt beim Verfassungsgerichtshof in Münster. Sieben vom Landtag gewählte Richter wachen über die Einhaltung der Verfassung.

Barbara Dauner-Lieb ist die Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs: „Es ist ein gegenseitiges System der Kontrolle und der Machtbegrenzung. Wenn der Bürger den Eindruck hat, es funktioniert – es wird gestritten, aber regelbasiert und man kommt zu pragmatischen, vernünftigen, überzeugenden Lösungen – dann mache ich mir um die Resilienz von Nordrhein-Westfalen und seiner Verfassung keine Sorge.“

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Wie wird die Verfassung geändert?

Eine Änderung der Landesverfassung ist nur möglich, wenn mindestens zwei Drittel aller Mitglieder des Landtags zustimmen. Alternativ kann ein Volksentscheid mit der Zustimmung der Hälfte aller Wahlberechtigten eine Änderung herbeiführen. Seit 1950 wurde die Verfassung rund zwanzig Mal geändert.

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