Kosten sparen durch gemeinsame Klo’s?

Unisex-Toiletten um Kosten zu sparen?! Sozialministerin sorgt für Gelächter im hessischen Landtag

Sozialministerin setzt sich für Genderneutrale Toiletten ein
Ministerin Hofmann macht sich für genderneutrale WC’s stark. (Archiv)

Dieser Vorschlag sorgt für Erheiterung!
Im hessischen Landtag debattierte Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) über die Vorteile von gendergerechten Toiletten. Ein Thema das in erster Linie einen sicheren Platz für non-binäre Personen schaffen soll. Wenn es nach der Ministerin geht, könnte das aber auch die Haushaltskasse betreffen. Denn gemeinsame Toiletten seien kostengünstiger als getrennte. Mit diesem Gedanken stößt sie nicht nur auf Unterstützer.

Gemeinsame Toiletten gibt es bereits zahlreich

Mehr Toiletten, die nicht nach Mann und Frau getrennt sind, das ist die Idee der Sozialministerin Heike Hofmann (SPD). Neutrale öffentliche Toiletten könnten von beiden Geschlechtern genutzt werden, erklärt Politikerin in während der Plenarsitzung am Dienstag. Eine Idee, die nicht neu ist. In Zügen oder in Flugzeugen gibt es die bereits und das stellt auch Felix Martin (Grüne) fest. Auf eine Rückfrage des Abgeordneten an die Ministerin Hofmann kann die nur zustimmen: „Das ist zutreffend.“ Und genau das bringt andere Anwesende der Sitzung zum Lachen.

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Ministerin kann auf RTL-Anfrage keine konkreten Zahlen nennen

Öffentliche Toiletten, die für alle zugänglich sind, sollen vor allem non-binäre Menschen erreichen. Ministerin Hofmanns Vorschlag soll alle Menschen erreichen. Statt zwei Toiletten für beide Geschlechter reicht dann eine, die damit auch Kosten sparen würde. Doch wie viel genau, das kann die Sozialministerin auf RTL-Anfrage nicht beantworten: „Da das Ministerium nicht als Bauherr fungiert und die Kosten sicherlich auch abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten variieren“. Trotzdem würde der Faktor „Kostensparen“ in diesem Fall nahe liegen. Ob und wie viele öffentliche Toiletten in Hessen bereits umgerüstet wurden, konnte das Ministerium ebenfalls nicht beantworten. Das sei „Angelegenheit der jeweiligen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer.“ (dpa/ldo)