„Macht euch keine Sorgen”
Nach Verhaftung am Hamburger Flughafen – jetzt äußert sich Jimi Blue Ochsenknecht!
Alles nur ein Missverständnis?
Am Mittwoch (25. Juni) wird Jimi Blue Ochsenknecht am Hamburger Flughafen verhaftet. Es soll um schweren Betrug gehen: Denn Jimi Blue Ochsenknecht soll eine Hotel-Rechnung von rund 14.000 Euro aus dem Jahr 2021 noch immer nicht bezahlt haben. Am Abend meldet er sich dann bei seinen Fans selbst zu Wort!
Jimi Blue: „Macht euch keine Sorgen”
Jimi Blue Ochsenknecht flog am Mittwoch wohl von Dubai nach Hamburg. Die Maschine soll um 13.45 Uhr gelandet sein – unmittelbar danach wurde Ochsenknecht verhaftet. Kurze Zeit später meldet sich der 33-Jährige auf Instagram: „Macht euch keine Sorgen, gibt ein großes Missverständnis. das sind wir grad am klären”! Weitere Details nennt er zunächst nicht.

Das Management geht auf Nachfrage von RTL etwas mehr ins Detail und bestätigt den Vorfall. „Jimi Blue wurde wegen einer offenen Summe am Flughafen Hamburg festgehalten.“ Betont jedoch auch: „Wir haben den Betrag bezahlt. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.“
Am Abend meldet sich Jimi Blue erneut in seiner Instagram-Story und zeigt seinen Fans, dass er gerade eine Pizza mit Salami isst. Wo und unter welchen Umständen er diese zu sich nimmt, gibt der TV-Star jedoch nicht preis.
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Missverständnis rund um Schulden?
Da der Schaden jedoch über 5.000 Euro liegen soll, wäre das Ganze als schwerer Betrug zu werten. Wäre – denn verurteilt ist der Realitystar nicht. Aber die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigt RTL: Ja, es laufen Ermittlungen. Und es liegt ein europäischer Haftbefehl gegen den Sänger vor. Es soll sogar schon mal einen gerichtlichen Beschluss gegeben haben, der Jimi Blue zur Zahlung des offenen Betrags verpflichtet hat. Gezahlt habe er aber bisher trotzdem nicht.
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Nach RTL-Informationen soll Jimi Blue heute Mittag (25. Juni) Kontakt mit dem betroffenen Hotelier gehabt haben. In seiner Mail soll Jimi geschrieben haben, dass die Rechnung beglichen sei ‒ laut des Hotel-Besitzers sei das jedoch nicht der Fall. Damit stünde Aussage gegen Aussage – nun soll die Staatsanwaltschaft überprüfen, ob die Forderung beglichen wurde oder nicht.