Verbraucherzentrale kritisiert Abzocke!
Patienten zahlen trotz Kassenleistungen oft selbst

Ärztliche Leistungen oder Abzocke?
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sorgen immer wieder für Diskussionen. Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt nun: Patienten werden oft für Leistungen, die eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden sollten, zur Kasse gebeten. Wie ihr euch dagegen schützen könnt, erfahrt ihr hier!
Ultraschall der Brust, Hautkrebsvorsorge, Augenarzt-Kontrollen
Immer häufiger berichten Patienten, dass ihnen Leistungen, die eigentlich von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Rechnung gestellt werden. Das bedeutet, sie müssen selbst für diese Leistungen bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) startete im Februar 2024 einen Aufruf zu diesem Thema und hat nun die eingegangenen Rückmeldungen ausgewertet. Und die Ergebnisse sind alarmierend: Offenbar kommt es tatsächlich häufiger vor, dass Ärzte Kassenleistungen als IGeL abrechnen.
Als besonders auffälliges Beispiel nennt der Verband in seiner Pressemitteilung Ultraschalluntersuchungen der Brust. Patienten berichten, dass sie die Kosten für diese Untersuchung selbst tragen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung vorlag oder eine Überweisung durch einen anderen Arzt ausgestellt wurde.
Auch bei der Hautkrebsfrüherkennung, die ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Kassenleistung ist, wurden Patienten teilweise zur Kasse gebeten, wenn ein Auflichtmikroskop zum Einsatz kam. Als weiteres Beispiel nennt der vzbv notwendige Kontrolluntersuchungen bei Augenärztinnen und Augenärzten, die als Selbstzahlerleistungen abgerechnet wurden.
Knapp ein Fünftel der Befragten (19 Prozent) gab an, vor der Behandlung nicht über die anfallenden Kosten informiert worden zu sein. Zwei Drittel der Befragten (66 Prozent) entschieden sich trotz der Kosten für die Inanspruchnahme der Leistung.
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Verbraucherschützerin: Ärztliches Handeln sollte einzig am Bedarf ausgerichtet sein
„Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass sich ärztliches Handeln einzig am Bedarf der Patienten ausrichtet”, betont Michaela Schröder vom vzbv. „Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden.” Dass dies nicht immer der Fall ist, gebe Anlass zur Sorge.
Der vzbv fordert daher, dass die Rechte von Patientinnen und Patienten gestärkt werden.
Dazu gehört auch ein besserer Schutz vor fragwürdigen IGeL-Praktiken. Patienten, die selbst Erfahrungen mit solchen Praktiken gemacht habt, können ihre Erfahrungen nach wie vor auf verbraucherzentrale.de schildern.
Lese-Tipp: Zu welchem Arzttermin sollte ich wie oft und ab welchem Alter?
Stimmt ab!
Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
So könnt ihr euch schützen!
Wer den Verdacht hat, dass sein Arzt eine Kassenleistung als IGeL abrechnen will, hat verschiedene Möglichkeiten, das überprüfen zu lassen.
Der direkteste Weg: Bei der Krankenkasse anrufen und den Fall schildern. Dort kann genau ermittelt werden, ob eine Leistung im Leistungskatalog enthalten ist und ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auf den Webseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen finden sich ebenfalls Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung zu Gesundheitsfragen, einschließlich IGeL und Kassenleistungen.
Der bekannte IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes gibt zwar keine Informationen, ob eine Leistung eine Kassenleistung ist, aber er gibt Hinweise darauf, ob die Leistung medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Wenn der IGeL-Monitor die Leistung kritisch bewertet, ist es ratsam, bei der Krankenkasse nachzufragen. Im Zweifel eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einholen.
Wichtig: Immer einen schriftlichen Behandlungsplan geben lassen, bevor die Zustimmung zu einer IGeL erfolgt. Und nichts unterschreiben, was nicht verstanden wurde! (ija)