Juristischer Streit um Privatsphäre der 14-JährigenTochter von Collien Fernandes erzwingt Unterlassungserklärung gegen die eigene Mutter

Collien Fernandes, Schauspielerin, im Gespräch mit den Moderatoren Christian Tretbar, Chefredakteur, und Laura Himmelreich, stellvertretende Chefredakteurin, beim Tagesspiegel-Hauptstadtgespräch «Der Preis des Muts» im Deutschen Theater.
Collien Fernandes hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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Tochter gegen Mutter!
Die 14-jährige Tochter der Moderatorin Collien Fernandes und des Schauspielers Christian Ulmen ist juristisch gegen den „Traumschiff”-Star vorgegangen. Collien Fernandes hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das teilten die Anwälte des Teenagers auf RTL-Anfrage mit. RTL.de erklärt, worum es geht.

Collien Fernandes gibt Unterlassungserklärung ab

Die Schauspielerin und Moderatorin hatte in der Vergangenheit Einzelheiten aus dem Privatleben der minderjährigen Tochter öffentlich gemacht. Dagegen ist die 14-Jährige mit Hilfe von Anwälten nun juristisch vorgegangen. Die Anwälte der Tochter: „Damit verpflichtet sie [Collien Fernandes/ d. Red.] sich, bestimmte Sachverhalte aus der Privatsphäre der Tochter nicht erneut öffentlich zu machen. Frau Fernandes hatte diese Details zuvor auf ihrem Instagram-Kanal mit ihren Followern geteilt. Dies ist ihr jetzt verboten.” Es handele sich um eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung”. Das bedeutet: Hält die Schauspielerin sich nicht daran, droht eine Strafe. In aller Regel handelt es sich dabei um hohe Geldsummen.

Die Anwälte von Collien Fernandes’ Tochter teilten weiter mit: „Die Tochter hatte in der Vergangenheit und aktuell mehrfach ausdrücklich darum gebeten, dass persönliche Angelegenheiten und Details aus ihrem Privatleben nicht zum Gegenstand öffentlicher Erzählungen ihrer Mutter gemacht werden. Unsere Mandantin ist 14 Jahre alt und genießt daher den höchsten denkbaren Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Deutschland. Mit der Unterlassungserklärung wird dieser ausdrücklich geäußerte Wunsch nun endlich respektiert.”

Um welche konkreten „Sachverhalte aus der Privatsphäre der Tochter” es geht, teilten die Anwälte der 14-Jährigen nicht mit.

Verwendete Quelle: Mitteilung der Kanzlei Höch