Redaktionen bleiben in der PflichtKeine KI-Warnung nötig! Presserat überrascht mit neuer Ansage

Lokalzeitungen und andere gedruckte Zeitungen liegen nebeneinander auf einem Tisch. Aus Anlass des Tages des Lokaljournalismus (05. 05.) wollen Zeitungsleser mit Bundeskanzler Merz über Themen reden, die die Menschen vor Ort bewegen.
Nicht gekennzeichnete KI-Texte in Zeitungen gerieten zuletzt in die Kritik.
picture alliance/dpa / Soeren Stache

Zuletzt flammte die Diskussion um KI-generierte Texte immer wieder auf. Sowohl Politiker als auch Journalisten bedienten sich der Künstlichen Intelligenz, ohne das zu kennzeichnen. Der Presserat und zwei Journalistenverbände beziehen nun unterschiedliche Positionen dazu.

Der Deutsche Presserat spricht sich in der aktuellen Diskussion um Künstliche Intelligenz in den Medien gegen eine generelle Kennzeichnungspflicht aus. Redaktionen müssten immer sicherstellen, dass sie den Pressekodex einhalten, vor allem im Hinblick auf die Sorgfalt, sagte der Sprecher des Presserats, Moritz Döbler, der Katholischen Nachrichten-Agentur. „Dabei ist zunächst mal unerheblich, wie viel Anteil die KI an der Erstellung eines Textes hatte.“ Der Pressekodex verlange keine Kennzeichnung für Texte oder Textbausteine, die mithilfe von KI erstellt wurden. Am Ende sei entscheidend, dass die Redaktion die Pflichten, die der Pressekodex ihr auferlegt, erfülle.

Auf die Frage, ob er eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für KI befürworten würde, verneinte Döbler, der Chefredakteur der „Rheinischen Post“ ist. „Es ist sehr schwer zu definieren, ab wann ein Text ganz oder überwiegend KI-generiert ist“, sagte er. „Als Presserat haben wir nicht darüber zu befinden, welche Technologie eingesetzt wird.“

Die Journalistenverbände DJV und dju fordern hingegen beide eine Kennzeichnungspflicht für journalistische Beiträge, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz entstanden sind. Dies solle im Pressekodex verankert werden, verlangte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). In dem Kodex des Deutschen Presserats gibt es bereits eine solche Regelung für KI-generierte Fotos.

„Die aktuelle Diskussion um Künstliche Intelligenz in journalistischen Texten zeigt, dass die Glaubwürdigkeit des Journalismus auf dem Spiel steht“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. „Es geht um Transparenz und nicht um die Verteufelung einer neuen Technologie“, betonte Beuster. KI könne durchaus etwa bei der Recherche ein hilfreiches Werkzeug für Medienschaffende sein. Journalistinnen und Journalisten müssten hier aber klipp und klar Farbe bekennen.

Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Verdi warnte Verlage und Medienunternehmen davor, Künstliche Intelligenz ohne verbindliche Regeln einzusetzen. „KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden“, verlangte die dju als Teil eines Fünf-Punkte-Katalogs. Solange es keine gesetzliche Regelung gebe, solle eine Selbstverpflichtung dies sicherstellen.

„Die redaktionelle Verantwortung für jeden veröffentlichten Beitrag muss bei einem Menschen liegen“, heißt es in dem Katalog auch. Zudem müssten Beschäftigte mitbestimmen können, wenn Arbeitgeber KI-Systeme einführen, die Arbeitsabläufe verändern oder Arbeitsplätze betreffen. „KI darf nur in dem Maß genutzt werden, wie es zwischen Redaktionen und Verlag verbindlich vereinbart ist“, forderte dju-Bundesgeschäftsführerin Danica Bensmail.

Vergangene Woche hatte der „Tagesspiegel“ bekannt gegeben, dass der ehemalige Herausgeber und Chefredakteur des Mediums, Stephan-Andreas Casdorff, bis auf Weiteres nichts mehr für das Medium schreiben darf. Er habe Meinungstexte durch eine KI verfassen lassen, teilte die Zeitung mit. Casdorff selbst bat laut der Mitteilung um Entschuldigung. „Für die Texte habe ich KI genutzt. Das hätte ich kenntlich machen müssen und sie deswegen nicht publizieren dürfen.“

Verwendete Quellen: raf/dpa/AFP