Taxifahrer rast in frei laufende Pferde auf der Bundesstraße 73 - tot!Als die Polizei die Warnmeldung an die Radiosender gibt, ist es schon zu spät

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Der Unfall auf der Bundesstraße 73 bei Stade passierte mitten in der Nacht.
dpa
von Roger Saha und Florent Gallet

Zwischen dem Notruf und der Katastrophe liegen nur Minuten!
Gegen Mitternacht geht ein Anruf bei der Polizei in Stade (Niedersachsen) ein: Auf der Bundesstraße 73 laufen zwei Pferde frei herum! Sofort schickt die Leitstelle Streifenwagen los, sendet eine Warnmeldung an die Radiosender in der Region. Doch da ist es schon zu spät, der nächste Notruf: Es hat einen lauten Knall gegeben!

Tödlicher Unfall: Frei laufende Pferde rennen auf Bundesstraße 73 bei Stade herum

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Beide Pferde sterben bei dem Unfall auf der B73.
dpa

Wenig später sind die Polizisten in der Nacht zum Montag (30. September) am Ort des Geschehens. Zwei Pferde liegen verendet auf der Fahrbahn, ein Taxi klebt zusammengefaltet in der Leitplanke. Ein Horrorszenario! Ein Taxifahrer (48) ist mit seinem VW Touran bei Stade (Niedersachsen) Augenblicke zuvor in die Tiere gerast. Der Taxifahrer liegt mit lebensgefährlichen Verletzungen eingeklemmt in seinem Wagen. Rettungskräfte reanimieren den 48-jährigen Hamburger, bringen ihn ins Krankenhaus. Dort erliegt er aber noch in der Nacht seinen schweren Verletzungen. Der 31-jährige Fahrgast aus Kroatien hingegen hat Riesenglück: Er kommt mit leichten Blessuren davon und kann sich von seinem Platz auf der Rückbank selbst aus dem Taxi befreien.

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Im Video: Pferdedieb kracht in Auto

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Wem gehören die Pferde?

Was die Polizei bisher herausgefunden hat: Die Taxifahrt startete in Hamburg. Es sollte nach Cuxhaven (Niedersachsen) gehen. Die Polizei sperrte die B73 für die Rettungs-, Bergungs- und Reinigungsarbeiten fast sechs Stunden lang. RTL weiß: Inzwischen haben die Beamten herausgefunden, wem die Tiere gehören. Der Besitzer hatte sie ganz in der Nähe der Bundesstraße 73 gehalten. Ein Polizeisprecher zu RTL.de: „Wir stimmen uns jetzt mit der Staatsanwaltschaft ab, ob gegen den Tierhalter ermittelt wird.”