Name der beiden Verdächtigen führt zu Verwechselung Gefängnis in Österreich lässt falschen Häftling frei

Auch Häftlinge werde krank, auch für sie sind Arzttermine nicht immer einfach zu bekommen - nun wird in Rheinland-Pfalz in zwei Anstalten das Potenzial der Telemedizin getestet. (Archivfoto)
In Österreich wurde versehentlich der falsche Häftling aus seiner Zelle gelassen. (Foto: Motivbild)
Harald Tittel/dpa

Eigentlich wollten sie einen 17-Jährigen laufen lassen.
Den Behörden in Österreich ist offenbar ein schwerer Fehler passiert. Statt eines Teenagers wurde aus dem Polizeianhaltezentrum in Linz ein 30-Jähriger entlassen, wie der ORF berichtet. Er und der 17-Jährige haben die gleichen Namen. Offenbar dachte niemand daran, das Geburtsdatum noch mal zu checken, bevor die Gefängstüren geöffnet wurden.

30-Jähriger sollte als Zeuge in einem Prozess aussagen

Laut dem Sender kam die Panne bei einem Prozess um einen versuchten Mord ans Licht. Eigentlich hätte der 30-Jährige dort als Zeuge aussagen sollen. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Nordmazedonier einem Verwandten bei der Flucht geholfen hat, nachdem dieser auf jemanden geschossen hatte.

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Der 30-Jährige saß wegen Drogendelikten in Polizeigewahrsam und hätte dort eigentlich auch bleiben sollen. Doch dann kam es zu der Verwechslung. Als die Beamten den 17-Jährigen, der wegen Raubverdachts ins Visier der Polizei geraten war, gehen lassen wollten, ließen sie versehentlich den falschen Verdächtigen frei. Offenbar hatte der zuständige Beamte nur Vor- und Nachnamen überprüft. Weil die passten, durfte der falsche Mann das Gefängnis verlassen.

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Häftling (30) taucht nach versehentlicher Entlassung unter

Bis die Panne auffiel war der Nordmazedonier längst untergetaucht. Im Prozess aussagen kann er vorerst nicht. Die Behörden suchen noch mit einem Haftbefehl nach dem 30-Jährigen.

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Wie der ORF berichtet, sollen die Sicherheitsvorkehrungen im Polizeianhaltezentrum danach verschärft worden sein. Statt nur einem wie bisher, müssten nun zwei Mitarbeiter die Identität eines Häftlings vor der Haftentlassung überprüfen. Gegen den Beamten, der den 30-Jährigen laufen ließ, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. (jgr)

Verwendete Quellen: ORF