Büros des Direktors durchsuchtNach Anschlag in Magdeburg – Weihnachtsmarkt-Chef gerät ins Visier!

Der Amokfahrer des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist lebenslang in Haft. Damit könnte die juristische Aufarbeitung aber noch nicht abgeschlossen sein. Denn auch gegen die Betreibergesellschaft wird ermittelt.
Wegen möglicher Versäumnisse vor dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen den Geschäftsführer der Weihnachtsmarktgesellschaft. Dessen Anwalt bestätigte die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Ende August dieses Jahres habe es daher auch Durchsuchungen unter anderem in den Büros der Gesellschaft in Magdeburg gegeben. Zuerst hatte die „Magdeburger Volksstimme“ berichtet.
Bei dem Anschlag vor fast zwei Jahren starben auf dem Weihnachtsmarkt 6 Menschen, mehr als 300 wurden teils schwer verletzt. Der Attentäter, der mit einem Mietwagen über den Markt vor dem Magdeburger Rathaus gerast war, wurde im Juni wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Neben den Ermittlungen gegen den Attentäter gibt es aber auch weitere Ermittlungen. Auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtages beschäftigte sich mit dem Anschlag und dem Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarktes. Marktbetreiber, Polizei und Stadtverwaltung hatten dabei die Zuständigkeiten in der Vergangenheit von sich gewiesen. Laut dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses hätten Defizite im Handeln mehrerer Behörden den Anschlag begünstigt. Bei der Aufstellung von Betonsperren habe es eine „Verantwortungsdiffusion“ gegeben, hieß es im Abschlussbericht. „Keine Seite fühlte sich verantwortlich.“
Mehr als 50 Strafanzeigen eingegangen
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg waren bis zuletzt 53 Strafanzeigen in Zusammenhang mit dem Anschlag eingegangen. Noch im Mai hieß es, dass es aber noch keinen genügenden Anfangsverdacht gegen namentlich Beschuldigte gebe.
„Ich gehe nach Ansicht der Aktenlage davon aus, dass die Ermittlungen mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt werden“, sagte der Anwalt des Chefs der Weihnachtsmarktgesellschaft, Christian Schößling. Demnach gehe es konkret um einen Anfangsverdacht, nach dem laut einem Lageplan des Weihnachtsmarktes aus dem Jahr 2017 an der Stelle eine Absperrkette vorgesehen gewesen sei, an der der Attentäter mit seinem Auto auf das Gelände gefahren ist. Diese sei an der Stelle aber nie angebracht worden.
Bereits im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages hatte Geschäftsführer Paul-Gerhard Stieger betont, die Abwehr abstrakter Gefahr von Terror- und Amoktaten falle nicht in den Organisationsbereich eines Marktbetreibers. Für den Zufahrtschutz sei man nicht zuständig gewesen.
Der Attentäter, ein Arzt aus Saudi-Arabien, legte Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof muss den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen.
Verwendete Quellen: als/dpa