Weiterleiten kann ungewollt zu Ärger führen Angebliche Kindesentführung – Polizei warnt vor kursierender Falschmeldung

Die Polizei rät dringend von der Weiterleitung von Warnmeldungen ab, die Fotos und personenbezogene Daten enthalten, da man sich dadurch selbst strafbar machen kann und Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Die Polizei rät dringend von der Weiterleitung von Warnmeldungen ab, die Fotos und personenbezogene Daten enthalten, da man sich dadurch selbst strafbar machen kann und Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn

Vorsicht vor solchen Warnmeldungen!
Derzeit kursieren in sozialen Netzwerken und über Messenger-Dienste Nachrichten über eine angebliche Entführung von zwei Kindern in Baunatal bei Kassel (Hessen). Dabei stellte sich heraus, dass keine Straftat vorliegt. Die Polizei rät dringend davon ab, solche Meldungen zu teilen oder weiterzuverbreiten, da man sich selbst strafbar machen kann.

Betroffene Kinder sind bei ihren Familien

Am Montagabend, 11. August, meldete sich die Mutter eines Jungen, welcher zuvor die Entführung zweier Kinder beobachtet haben soll. Die eingeleiteten Ermittlungen ergaben schnell, dass sich die beiden namentlich genannten Kinder, die Opfer der Entführung geworden sein sollten, bei ihren Familien befanden. Eine Straftat konnte somit ausgeschlossen werden.

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Durch das Weiterleiten von Falschmeldungen kann man sich strafbar machen

Mit Blick auf die derzeit vielfach geteilte und weitergeleitete Warnmeldung rät die Polizei zur Vorsicht bei Informationen aus unbekannten Quellen. Vor dem Teilen sollte die Glaubwürdigkeit von Nachrichten immer überprüft werden, da Falschmeldungen und Spekulationen mitunter großen Schaden anrichten können. Die Sorge um das Wohl von Kindern ist absolut gerechtfertigt und verständlich, trotzdem sollten immer nur verifizierte Nachrichten geteilt werden, um die Verbreitung von Falschmeldungen und Spekulationen einzudämmen.

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Die Polizei rät außerdem dringend von der Weiterleitung von Warnmeldungen ab, die Fotos und personenbezogene Daten enthalten, da man sich dadurch selbst strafbar machen kann und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. (abl/dpa)