Hauptverdächtiger im Fall Maddie
Christian B. wird am 17. September aus der Haft entlassen

Der Termin steht fest!
Der Hauptverdächtige im Vermisstenfall Madeleine „Maddie „ McCann wird am 17. September aus der Haft entlassen, wie sein Anwalt Friedrich Fülscher bestätigt. Aktuell sitzt Christian B. noch eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Sehnde ab.
Gutachter stuft Christian B. als gefährlich ein
Die Strafverfolger haben den mehrmals vorbestraften 48-Jährigen im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht. Ein Gutachter stufte ihn in „die absolute Topliga der Gefährlichkeit” ein. Die Gefahr bestehe unter anderem, weil B. in der Haft keine Therapie absolviert habe. Entlassen wird er jetzt trotzdem.
„Entgegen anderslautender Gerüchte ist weder eine vorzeitige Entlassung erfolgt noch eine Verlegung in eine andere Anstalt beabsichtigt oder durchgeführt worden”, so der Anwalt. Wohin B. nach seiner Entlassung gehen will, ist unklar. „Zur Gewährleistung der Sicherheit von Christian B. steht der Unterzeichner in engem Austausch mit der zuständigen Polizeidienststelle”, so sein Anwalt.
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Im Fall Maddie gibt es nur einen Verdacht, keine Anklage
Im Fall der verschwundenen Madeleine McCann gibt es weiterhin nur den Verdacht, dass Christian B. das Mädchen entführt und getötet hat. Diesen haben die Ermittler öffentlich geäußert. Es gibt jedoch keine Anklage – und es gilt die Unschuldsvermutung.
Mit Blick auf die mittlerweile seit mehr als fünf Jahren im Raum stehenden Verdächtigungen sprach B.s Verteidiger Friedrich Fülscher schon mehrmals von einer „massiven Vorverurteilungskampagne” gegen seinen Mandanten. „Hätte ein hinreichender Tatverdacht bestanden, so wäre längst Anklage erhoben worden”, sagte Fülscher der dpa.
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Muss sich Christian B. an Auflagen halten?
Ob der Verdächtige weiter überwacht werden kann, ist unklar. Zumindest den Versuch, dem Verdächtigen Auflagen zu erteilen, unternimmt die Staatsanwaltschaft in diesen Tagen noch. Der 48-Jährige soll nach dem Willen der Ermittler nach der Entlassung eine elektronische Fußfessel tragen, einen festen Wohnsitz wählen müssen und das Land nicht ohne Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle verlassen dürfen.
Eine Entscheidung über diesen Antrag steht von der zuständigen Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Hildesheim noch aus. Das heißt: Noch ist unklar, welche Regeln nach der Haftentlassung für B. gelten. (jgr)
Verwendete Quellen: dpa, eigene RTL Recherchen