Tod hinter GitternHäftling stirbt in seiner Zelle! Ermittlungen gegen Gefängnisärztin

Ein Häftling stirbt in seiner Zelle in der JVA Uelzen an akutem Nierenversagen. (Symbolbild)
Ein Häftling stirbt in seiner Zelle in der JVA Uelzen an akutem Nierenversagen. (Symbolbild)
Julian Stratenschulte/dpa

Hätte dieser Tod verhindert werden können?
Ein 32-Jähriger stirbt in seiner Gefängniszelle in der JVA Uelzen. Die Obduktion bringt Gewissheit: akutes Nierenversagen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung gegen die Anstaltsärztin. Denn die gesundheitlichen Probleme des Häftlings waren bekannt.

Tod wegen akutem Nierenversagen

Der Gefangene wird in der Nacht auf den 4. Oktober vergangenen Jahres reglos in seiner Zelle gefunden. Rettungsdienst und Notarzt werden alarmiert, doch jede Hilfe bleibt erfolglos. Um 0.50 Uhr wird der Mann für tot erklärt. Wiebke Bethke von der Staatsanwaltschaft Lüneburg bestätigt RTL: „Die Obduktion des in der JVA Uelzen verstorbenen Häftlings hat ergeben, dass ein akutes Nierenversagen todesursächlich war.“

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Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Jetzt laufen Untersuchungen gegen die Gefängnisärztin. „Im Zusammenhang mit dem Todesfall in der JVA Uelzen wird hier derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gegen die Anstaltsärztin geführt”, erklärt Wiebke Bethke auf Anfrage von RTL. „Darüber hinaus wird ein mögliches Verschulden aller mit dem verstorbenen Häftling befassten Personen geprüft. Derzeit besteht jedoch kein Anfangsverdacht gegen eine konkrete weitere in der JVA tätige Person.“

Weil der Tod im staatlichen Gewahrsam passiert ist, wird automatisch ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Zusätzlich haben Angehörige Strafanzeige gegen die Ärztin gestellt.

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Vorerkrankungen bekannt – Hilfe abgelehnt

Der Mann saß eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe in Uelzen ab, weil er eine Geldstrafe nicht zahlen konnte. Der 32-Jährige war schwer krank und drogenabhängig, lag deshalb sogar in einer Zelle mit dauerhafter Videoüberwachung. Seine Vorerkrankungen waren den Behörden bei Haftantritt bekannt. Nun steht die Frage im Raum: Hätte er überhaupt im Gefängnis sitzen dürfen? „Zur Klärung der Frage, ob der verstorbene Häftling haftfähig gewesen ist, soll aufgrund fehlender eigener Sachkunde der Staatsanwaltschaft ein unabhängiger Arzt mit der Erstattung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt werden“, meint Wiebke Bethke.

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Ein schwieriger Punkt: Der Häftling soll medizinische Hilfe abgelehnt haben. Die Staatsanwältin erklärt: Eine Behandlung gegen den erklärten Willen einer Person ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.“ Ein Gutachten muss nun klären, ob die Ärztin früher hätte einschreiten müssen, um das Leben des Mannes zu retten.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa