Neue Regeln für Werbung ab 27. September„Öko“, „grün“, „nachhaltig“: EU verschärft Vorschriften für Werbung

EU regelt Werbeversprechen neu:
„Öko, „umweltfreundlich“ oder „klimaschonend“ – solche Versprechen finden sich auf unzähligen Produkten. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür deutlich strengere Regeln. Unternehmen dürfen pauschale Umweltaussagen nicht mehr ohne Weiteres verwenden. Sie müssen konkret erklären und belegen können, was dahintersteckt.
Was ändert sich für Verbraucher?
Betroffen sind unter anderem Begriffe wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaschonend“ und „vollständig recycelbar“. Die EU-Richtlinie verbietet solche Begriffe mit Umwelt- oder Klimabezug nicht grundsätzlich, aber wenn ein Hersteller sie nutzt, muss er sie erläutern und nachprüfbar begründen. Außerdem muss klar sein, worauf sich eine Aussage bezieht: Ist beispielsweise nur die Verpackung recycelbar oder wirklich das ganze Produkt? Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen „Greenwashing” betreiben.
Das versteht man unter „Greenwashing”
Von Greenwashing spricht man, wenn sich Unternehmen oder Produkte umwelt- oder klimafreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Ein Beispiel: Ein Produkt wird als „klimaneutral“ beworben, obwohl bei seiner Herstellung nicht weniger CO₂ entsteht, sondern der Hersteller die Emissionen etwa über Klimaschutzprojekte kompensiert. Mit den strengeren Vorgaben will die EU solche irreführenden Werbeaussagen eindämmen und Verbrauchern besser ermöglichen, echte Umweltvorteile zu erkennen.
Verwendete Quellen: t-online, dpa


