Nach Verkehrsunfall mit zwei toten Schülern (12)Ermittlungen gegen Autofahrerin wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung

Die Tragödie ist nicht in Worte zu fassen.
Nach dem schweren Verkehrsunfall mit zwei getöteten Schülern (12) Dinslaken (NRW) ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die 47-jährige Unfallfahrerin. Gegen die Frau bestehe der Verdacht der fahrlässigen Tötung, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Donnerstag mit. Die genaue Unfallursache und der konkrete Ablauf seien weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Bereits 2025 Ermittlungen wegen anderem Unfall
Die Autofahrerin war am Mittwochmorgen (27. Mai) aus zunächst ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und hatte anschließend drei zwölfjährige Radfahrer erfasst. Zwei Kinder erlagen später ihren schweren Verletzungen. Der dritte Junge wurde leicht verletzt und musste nicht im Krankenhaus behandelt werden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war gegen die Beschuldigte bereits im Jahr 2025 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs geführt worden. Hintergrund war ein Verkehrsunfall im Mai 2025, bei dem die Frau einen plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Ohnmachtsanfall erlitten hatte. Das Verfahren wurde damals mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Zwischenzeitlich wurde der Frau ein sogenannter Ereignisrekorder zur Aufzeichnung der Herzaktivität eingesetzt. Die dort gespeicherten Daten würden ausgewertet, hieß es. Zudem wurde das Fahrzeug beschlagnahmt. Ein Sachverständiger wurde mit der Rekonstruktion des Unfallgeschehens beauftragt.
Die Beschuldigte befand sich aufgrund ihrer bei dem Unfall erlittenen Verletzungen im Krankenhaus und konnte zunächst nicht vernommen werden. Die Ermittlungen dauerten an. Die Beschuldigte befindet sich aufgrund ihrer Verletzungen weiterhin im Krankenhaus und konnte noch nicht vernommen werden. Der dritte Geschädigte erlitt nach derzeitigem Stand leichte Verletzungen und musste nicht im Krankenhaus behandelt werden. (cko)
Verwendete Quelle: AFP, Staatsanwaltschaft Duisburg


