Urteil sorgt für Entsetzen

Deutscher Radfahrer auf Mallorca getötet – Porsche-Fahrerin kommt mit Geldstrafe davon

Fahrradunfall auf der Straße. Szene mit einem Radfahrer und einem Fahrrad auf dem Asphalt, nachdem sie von einem Fahrzeug angefahren wurden.
Bei dem Unfall auf Mallorca starb ein deutscher Rennradfahrer (Symbolbild)
picture alliance / Zoonar | Andres Victorero

Ein Familienvater tot, acht weitere Radfahrer verletzt – die Fahrerin muss dafür „nur” blechen.
Mehr als fünf Jahre nach einem tödlichen Unfall, bei dem ein deutscher Radfahrer auf Mallorca ums Leben kam, hat das oberste Landgericht in Palma ein Urteil gefällt: Die damals 35-jährige Porschefahrerin muss nicht ins Gefängnis.

Spanische Porsche-Fahrerin schweigt vor Gericht – und bleibt ohne Haft

Das Gericht sprach die Spanierin am Mittwoch (24. Juli) zwar der fahrlässigen Tötung schuldig, reduzierte die ursprüngliche Haftstrafe von drei Jahren jedoch auf eine symbolische Geldbuße von 3.000 Euro.

Der Fall hatte 2018 für Aufsehen gesorgt: Eine Gruppe deutscher Radsportler war bei besten Sichtverhältnissen unterwegs, als die Frau mit ihrem Porsche in die Gruppe raste. Ein 47-jähriger Familienvater starb noch am Unfallort. Acht weitere Radfahrer wurden verletzt, zwei davon schwer.

Trotzdem: wie die Mallorca Zeitung berichtet, äußerte sich die Fahrerin während des gesamten Prozesses kein einziges Mal. Keine Entschuldigung, kein Bedauern, kein Wort.

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Marihuana im Blut – aber keine Rolle im Prozess?

Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Gericht drei Jahre Haft und 213.000 Euro Schmerzensgeld für die Verletzten verhängt. Doch die nächste Instanz kippte das Urteil nun teilweise – mit Verweis auf eine gesetzliche Grauzone.

Denn: Zum Zeitpunkt des Unfalls war nach spanischem Strafrecht eine fahrlässige Körperverletzung nur bei sehr schweren Verletzungen strafbar. Offenbar reichte der Schweregrad der Verletzungen nicht aus und die Betroffenen erhalten keine Entschädigung mehr.

Besonders bitter: Die Frau war nach dem Unfall positiv auf Marihuana getestet worden. Doch das Gericht sieht keinen Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen. Dabei war sie zwei Wochen vor dem Unfall zuvor bereits wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt worden.

Trotzdem darf sie laut des Berichts der Mallorca Zeitung ihren Führerschein behalten. Lediglich ein zehnmonatiges Fahrverbot wurde verhängt.

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Entschädigung nur für die Angehörigen des Toten

Die Angehörigen des getöteten Familienvaters wurden durch die Versicherung der Frau mit 1,5 Millionen Euro entschädigt. Doch für die anderen Geschädigten sieht das neue Urteil keine Ansprüche mehr vor. Laut Unfallprotokoll habe es „keine größere Schuld” der Frau gegeben. Abgesehen von „fehlender Aufmerksamkeit”.

Wie eine Autofahrerin bei klarer Sicht eine ganz Radgruppe übersehen konnte, bleibt offen. (kra)