Bulldogge tötet Halter und bewacht dessen LeicheWie es jetzt mit dem Todeshund weitergeht

Zwischen dem American Bulldog und seinem Halter gab es den Ermittlungen zufolge eine tödliche Auseinandersetzung. (Handout-Foto)
Der American Bulldog soll Sam heißen, erklärt ein Bekannter des Toten im Gespräch mit RTL.
Ulf Zurlutter/Nord-West-Media/dpa
von Christo Tatje und Johanna Kroke

Es ist ein schrecklicher Vorfall!
Eine Bulldogge sitzt am Donnerstag (8. Januar) im niedersächsischen Lohne neben ihrem leblosen Herrchen. Zwischen dem 33-Jährigen und dem Tier kommt es Ermittlungen zufolge zu einer tödlichen Auseinandersetzung. Ob von dem Hund weiterhin eine Gefahr ausgeht und er ein neues Zuhause bekommt, muss nun der Landkreis prüfen.

Einsatzkräfte stellen Hund sicher

Aufgewühlt finden die Einsatzkräfte den Hund in der vergangenen Woche neben der Leiche seines Halters. Das Tier habe geknurrt, sich dann doch hingelegt, die Rettungskräfte aber kaum näher herangelassen, sagt Polizeisprecher Christoph Schomaker über den Einsatz zu RTL. „Jedes Mal, wenn die Einsatzkräfte versuchten, sich der Person zu nähern, baute sich der Hund dann auch wieder auf.”

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Erst die Mitbewohnerin des Verstorbenen habe die Bulldogge beruhigen und an einer Leine von dem Verstorbenen wegbringen können. Im Anschluss sei der Hund zur Unterbringung in ein Tierheim gebracht worden. Wie es von dort aus für die Bulldogge weitergeht, muss jetzt der Landkreis entscheiden. Wie Uwe Bünger, Leiter des Ordnungsamts Vechta erklärt, stehe dem Tier ein sogenannter Wesenstest bevor. Dieser entscheidet über sein weiteres Schicksal mit.

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Tötung nur im „worst case”

Bei dem Test soll festgestellt werden, ob die Bulldogge unter therapeutischen Bedingungen an einen neuen Halter vermittelt werden könne, so Bünger. Das sei nur möglich, wenn der Hund positiv abschneide. Ein zukünftiger Halter müsse dann eine spezielle Erlaubnis zum Führen eines gefährlichen Hundes beantragen.

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Sollte die Bulldogge nicht bestehen, kann sie nur nach einer Verhaltenstherapie an ein neues Zuhause vermittelt werden. Ein tierärztliches Gutachten ordnet vorher laut Landkreis ein, ob eine Therapie bei dem Hund Erfolg haben könne. „Wenn festgestellt wird, er ist nicht vermittelbar, dann verbleibt er im Tierheim bis zu seinem natürlichen Lebensende“, erklärt Uwe Bünger. Ansonsten sei der zukünftige Halter für die Durchführung der Therapie verantwortlich.

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„Wenn festgestellt wird, er ist absolut nicht therapierbar, wäre der worst case, das Tier dann zu euthanasieren“, erklärt der Sprecher. Dieser schlimmste Fall kann eintreten, wenn ein Therapieversuch nicht gelinge, „der Hund nach wie vor unberechenbar ist sowie eine Gefährdung für den Menschen darstellt“, so der Landkreis.

Wesenstest stehe noch aus

Wie der Landkreis erklärt, habe das Ordnungsamt den Wesenstest für die Bulldogge noch nicht angeordnet. Die Ergebnisse, wie gefährlich der Hund ist, stehen damit noch aus.

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In der vergangenen Woche war der Hund neben dem leblosen Körper seines Halters in Lohne gefunden worden. Der 33-Jährige ist laut Obduktionsbericht von dem Tier totgebissen worden. Das Verletzungsbild des Mannes spreche für eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Tier, so ein Polizeisprecher nach der gerichtsmedizinischen Untersuchung.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche