Weil Prozessprotokolle nicht fertig wurdenWegen Justizpanne! Verurteilter Vergewaltiger (28) wieder auf freiem Fuß

Ein 28-Jähriger steht nach einem gescheiterten Drogengeschäft vor dem Berliner Landgericht. Es geht um insgesamt fast 25 Kilogramm Ecstasy. (Foto Illustration)
Dem Afghanen wurde der Prozess gemacht, doch jetzt ist er wieder frei (Symbolbild).
Monika Skolimowska/dpa

Es muss ein Schock für das Opfer sein!
Monatelang erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Ex-Partner. Sie vertraut sich schließlich der Polizei an, der Mann kommt vor Gericht und wird verurteilt. Und doch ist er wieder frei!

Protokolle nicht fertiggestellt: Mann kommt frei

Nach einer Justizpanne ist ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann in Berlin aus der Haft entlassen worden. Hintergrund ist, dass nach dem Urteil des Landgerichts im Juni 2025 die Protokolle zu den 33 Verhandlungstagen nicht rechtzeitig fertig wurden. Das verstößt nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts gegen das „Beschleunigungsgebot“, wie eine Gerichtssprecherin mitteilt. Darum wurde der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen aufgehoben und der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen.

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Berlin: Frau steht nun unter Polizeischutz

Nach einem Tagesspiegel-Bericht steht die betroffene Frau unter Polizeischutz, weil der Mann infolge der Gerichtsentscheidung vom 19. Januar auf freiem Fuß ist. Das Landeskriminalamt (LKA) habe für die Ex-Partnerin des Afghanen Schutzmaßnahmen ergriffen.

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Das Landgericht hatte den 28-Jährigen nach langer Verhandlung im Sommer 2025 zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sprach ihn wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie wegen weiterer Gewaltdelikte gegenüber seiner ehemaligen Partnerin schuldig.

Anwälte des 28-Jährigen beschwerten sich

Mit der Entscheidung wurde – wie üblich in solchen Fällen – der Haftbefehl verlängert und der Verurteilte blieb im Gefängnis. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Rechtsmittel dagegen einlegte. Die Revision konnte nicht vorangetrieben werden, weil der zuständige Richter die Protokolle nicht fertigstellte.

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Das kritisierten die Anwälte des 28-Jährigen und beschwerten sich beim Kammergericht – erfolgreich. Nach mehr als eineinhalb Jahren im Gefängnis kam der Mann auf freien Fuß.

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Richter stellte Protokolle wegen Suchterkrankung nicht fertig

Hintergrund dafür, dass der Richter die Protokolle nicht fertigstellte, soll laut Tagesspiegel eine Suchterkrankung sein. Nach Gerichtsangaben ist der Jurist bereits seit Dezember nicht mehr Vorsitzender der betroffenen Strafkammer. „Er befindet sich derzeit nicht im Dienst“, so die Sprecherin.

Sie betonte: „Es handelt sich um einen absoluten Einzelfall, der mit der Situation des Kollegen zu tun hat und keine Rückschlüsse auf die Justiz zulässt.” Zugleich erklärte sie, dass die Freilassung des Mannes nichts mit dessen Verurteilung zu tun hat. Sollte das Urteil von Juni 2025 rechtskräftig werden, müsse der 28-Jährige die Haftstrafe antreten. (anr)

Verwendete Quelle: dpa, Tagesspiegel