50-jähriger Häftling aus Berlin war vom Ausgang nicht zurückgekommen

Sie haben ihn! Polizei schnappt geflohenen Doppelmörder

Sicherheitsleuchten und Kameras vor einem Gebäude auf dem Gelände der JVA Tegel.
In die Justizvollzugsanstalt Tegel kehrte der zweifache Mörder nicht zurück.
Paul Zinken/dpa

Sein selbst genommener Freigang war nur von kurzer Dauer!
Wegen zweifachen Mordes sitzt ein Mann seit Jahren in Haft. Manchmal darf er das Gefängnis verlassen. Bis 17 Uhr hätte der 50-Jährige am Donnerstag zurück in der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel sein müssen - doch er nutzte die Chance und flüchtete. Nun wurde der Doppelmörder in Brandenburg gefasst.

Berlin: Mörder auf der Flucht!

Er sei am späten Samstagabend in der Gemeinde Dahlwitz-Hoppegarten von brandenburgischen Polizisten festgenommen worden, sagte ein Sprecher des Lagezentrums der Berliner Polizei am Sonntag. Nach einem Bericht der Bild hatte es zuvor einen Hinweis aus der Bevölkerung im Landkreis Märkisch-Oderland gegeben. Laut Polizei wurde der 50-Jährige gegen 23 Uhr festgenommen. Inzwischen sei er wieder in der Haftanstalt Tegel in Berlin, so der Polizeisprecher.

Die Polizei fahndete seit dem späten Donnerstagnachmittag offiziell nach dem Mann, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mitteilte. Der 50-Jährige sitzt nach Angaben der Justizverwaltung seit 27 Jahren im Gefängnis. Er beging 1995 zwei Morde und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Details nannte ein Justizsprecher nicht.

Zu Lockerungen wie Ausgängen seien die Strafvollzugsbehörden demnach verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es.

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Ausgang nach „umfassendem Prüfverfahren”

Seit dem Jahr 2005 wurden dem Straftäter aus Berlin deshalb auch regelmäßig Ausgänge gewährt. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben. Bevor der Mann nun erstmals unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein „umfassendes Prüfverfahren”.

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Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen”, hieß es von der Justizverwaltung. (sbl/lha/mit dpa)