Milliarden-Ausgaben geplantRiesen-Kosten für Deutschland – So teuer wird die Beamten-Reform

Das Bundesverfassungsgericht rügt die Bezahlung von Teilen der Beamten in Berlin als zu niedrig. Mit dem Urteil im Nacken bessert auch der Bund nach. Auf den Haushalt kommen Milliardenausgaben zu. Für die Beschäftigten mit einem Jahr Verzögerung auch eine Tarifanpassung.
Die geplante Reform der Beamtenbesoldung wird den Bund in den kommenden Jahren Milliarden kosten. Allein für das laufende Jahr rechnet die Bundesregierung mit Mehrausgaben von rund 3,4 Milliarden Euro. Ab 2027 sollen es dann jährlich mehr als 3,5 Milliarden Euro sein. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Innenministeriums hervor.
Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das eine angemessene Bezahlung der Staatsdiener angemahnt hatte. Zudem werden die Ergebnisse des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom vergangenen April auf die Beamten, Richter und Soldaten des Bundes übertragen.
Die Reform sieht neben linearen Gehaltserhöhungen eine grundlegende Neustrukturierung der Besoldung vor. Allein rund 700 Millionen Euro Summe fallen an, weil die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent angehoben werden.
Konkret sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge nach der rückwirkenden Erhöhung in einem zweiten Schritt zum 1. Mai dieses Jahres um weitere 2,8 Prozent steigen. Deutlich angehoben werden soll zudem die Zulage für den Dienst zu wechselnden Zeiten, die um rund 45 Prozent steigen soll. Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die Alimentation von Beamten und ihren Familien „amtsangemessen“ sein muss und dabei neue Maßstäbe gesetzt.
Kern der Reform ist die Abkehr vom traditionellen Leitbild der Alleinverdienerfamilie. Künftig soll bei der Berechnung der Besoldung ein Einkommen des Partners typisierend unterstellt werden, da das Doppelverdienermodell inzwischen die gesellschaftliche Realität abbilde, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Für Ausnahmefälle, in denen der Partner kein oder nur ein geringes Einkommen hat, wird ein „ergänzender Familienzuschlag“ eingeführt.
Mit der Reform will die Bundesregierung den öffentlichen Dienst zudem angesichts des demografischen Wandels und des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt attraktiver machen. So sollen die Einstiegsgehälter durch die Abschaffung der untersten Erfahrungsstufe angehoben werden. Der bisherige Familienzuschlag für Verheiratete soll entfallen und vollständig in das Grundgehalt überführt werden, was die Gehaltsstruktur vereinfachen soll.
Verwendete Quellen: jwu/rts


