Dietmar Späth will „volle Verantwortung übernehmen”Oberbürgermeister kracht während Krankschreibung betrunken in Ampel

Er ist seit Monaten krankgeschrieben.
Jetzt hat der Baden-Badener Oberbürgermeister Dietmar Späth (parteilos) einen Autounfall verursacht. Es wurde niemand verletzt, doch der 62-Jährige war betrunken.
Unfall bei Ausfahrt Rastatt-Nord nach Verlassen der A5
Am Abend des 5. November verlässt Späth laut Polizei und Staatsanwaltschaft die A5 und will im Bereich der Ausfahrt Rastatt-Nord in eine Kreisstraße einbiegen. Doch er gerät mit seinem Wagen auf eine Mittelinsel und kracht in eine Ampel – „vermutlich aufgrund der Alkoholisierung”, wie die Polizei mitteilt. Den genauen Sachschaden kann die Polizei zunächst nicht beziffern. Zuvor hatten die Badischen Neuesten Nachrichten über den Fall berichtet.
Alkoholtest bei Dietmar Späth ergibt Wert von rund 1,5 Promille
Ein freiwilliger Atemalkoholtest beim Baden-Badener Oberbürgermeister ergibt laut Polizei einen Wert von rund 1,5 Promille. „Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen stand er dabei unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss”, sagt Dietmar Späths Anwalt Gerhard M. Bräuer der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Mein Mandant wird für sein Fehlverhalten die volle Verantwortung übernehmen.”
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Stadt Baden-Baden äußert sich nicht zu Alkohol-Unfall des Oberbürgermeisters
Die Stadt Baden-Baden will sich auf RTL-Anfrage nicht zu dem Vorfall äußern. Sie bestätigt lediglich, dass Dietmar Späth seit Anfang August nicht im Dienst ist. „Auf ärztliches Anraten absolviert er einen Klinikaufenthalt. Dieser wurde erst kürzlich verlängert. Seine Krankschreibung läuft aktuell bis einschließlich 23. November.” Späths Anwalt sagt der dpa: „Der Aufenthalt an seinem Wohnort, im Rahmen dessen sich der Vorfall ereignet hat, war mit den behandelnden Ärzten abgestimmt.”
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stehen gegen den Oberbürgermeister derzeit die Vorwürfe der Trunkenheit im Verkehr beziehungsweise der Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum. Diese könnten mit einer Geldstrafe oder im Extremfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa, Polizei


