Rechtsanwalt erklärt
Kreuzfahrt-Route plötzlich geändert – darf ich kostenfrei stornieren?

Dürfen die das so einfach?
Wer eine Kreuzfahrt plant, freut sich auf abwechslungsreiche Ziele. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Reiseroute nach Buchung noch einmal geändert wird. Wir erklären, welche Rechte Urlauber in einem solchen Fall haben.
Ein Ärgernis für betroffene Urlauber
Kreuzfahrten erfreuen sich in den letzten Jahren an zunehmender Beliebtheit. Kein Wunder: In kurzer Zeit bereist man die verschiedensten Orte, ohne dass man dafür immer wieder seine Sachen zusammenpacken und die Unterkunft wechseln muss.
Doch es kommt mitunter vor, dass Reedereien die Route einer Kreuzfahrt kurzfristig ändern. Für Urlauber ein Ärgernis! Immerhin sucht man sich eine Kreuzfahrt ja aufgrund der geplanten Ziele aus. Betroffene stellen sich in einem solchen Fall die Frage: Darf ich nun kostenfrei stornieren? Und steht mir nicht auch eine Entschädigung zu?
Kostenfreie Stornierung nach Routenänderung? Das sollten Kreuzfahrt-Touristen wissen
Findet eine Kreuzfahrt nicht so statt, wie es Reisenden in ihrer Buchungsbestätigung versprochen wurde, ist für viele die einzige Konsequenz, von der Reise zurückzutreten. Und das ist auch ihr gutes Recht!
Denn: „Für jede Kreuzfahrtreise gilt das Pauschalreiserecht“, erklärt Paul Degott, Anwalt für Reiserecht aus Hannover. Heißt: Die Reederei hat grundsätzlich die Verpflichtung, die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Und zu diesen gehören eben auch die vereinbarten Ziele. Kommt der Reiseveranstalter dieser Verpflichtung nicht nach und weicht erheblich von den vereinbarten Leistungen (bspw. der Route) ab, so habe der Reisende das Recht, von der geplanten Reise zurückzutreten und den Reisepreis erstattet zu bekommen. Es kommt allerdings immer auf das Ausmaß der Abweichung an. Alternativ kann euch im Falle einer Umroutung eine Reisepreisminderung zustehen.
Es gibt noch weitere Gründe, die Urlauber zu einem kostenfreien Rücktritt berechtigen: Sollte der Reisepreis nachträglich um mehr als acht Prozent angehoben werden oder wenn am Zielort außergewöhnliche Umstände eine Gefahr für Touristen darstellen. Zu außerordentlichen Umständen zählen beispielsweise: Pandemien, Naturkatastrophen, Brände...
Im Video: Was passiert eigentlich HINTER den Kulissen eines Kreuzfahrtschiffs?
Kreuzfahrt findet nicht wie geplant statt: Steht mir ein Schadenersatz zu?
Neben einem kostenfreien Rücktritt fordern einige Urlauber außerdem einen Schadenersatz vom Reiseanbieter. Doch um den zu bekommen, müsse eine bestimmte Bedingung erfüllt sein, erklärt Paul Degott.
Demnach sei ein Anspruch auf Schadenersatz nur durchzusetzen, wenn die Routenänderung auf einer unternehmensinternen Entscheidung beruht. Nicht aber, wenn die Reederei aufgrund von außerordentlichen Umständen handeln musste.
Ein Beispiel: Aufgrund des Ukraine-Krieges mussten Reedereien Anfang 2022 einige Routen ändern. In diesem Fall hatten Urlauber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
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