Schutz vor hohen ZahnarztkostenWann sich die Zahnzusatzversicherung lohnt - und wann nicht

Hochwertiger Zahnersatz kann teuer werden, weil die Krankenkasse nur einen Festzuschuss zahlt - ab 2027 sogar noch weniger als bisher. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil senken. Ob sich das lohnt, hängt vom gewünschten Leistungsniveau, den Rücklagen und den Tarifbedingungen ab.
Ein Implantat statt einer Brücke oder eine Keramik- statt einer Metallkrone? Wer beim Zahnarzt mehr als die gesetzliche Standardversorgung möchte, muss häufig einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke verkleinern. Sie ist jedoch kein Sparvertrag, sondern eine Absicherung gegen hohe zukünftige Behandlungskosten - die auch schnell in die Tausende gehen können.
Was die gesetzliche Krankenkasse zahlt
Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. Dieser orientiert sich an der medizinisch ausreichenden Regelversorgung, nicht an den tatsächlichen Kosten einer höherwertigen Lösung. Ohne Bonusheft beträgt der Zuschuss derzeit 60 Prozent der Regelversorgung, nach fünf Jahren regelmäßiger, nachgewiesener Vorsorge 70 Prozent und nach zehn Jahren 75 Prozent. Für Versicherte mit geringem Einkommen gilt zudem eine Härtefallregelung, wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung erläutert.
Die verbleibenden 25 bis 40 Prozent der Regelversorgung, die die Versicherten aktuell tragen, können auch schon bei Standardlösungen schnell ein paar hundert Euro ausmachen. Wer außerdem hochwertige Lösungen bevorzugt, also beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke oder eine Keramik- statt einer Metallkrone wählt, bekommt deshalb keinen höheren Kassenzuschuss. Den teilweise nicht unerheblichen Mehrpreis tragen weitgehend die Patienten.
Ab 2027 sinkt der Kassenzuschuss
Diese Rechnung verschiebt sich zum 1. Januar 2027. Mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte: Ohne Bonusheft sind es dann 50 statt 60 Prozent der Regelversorgung, nach fünf Jahren Vorsorge 60 statt 70 Prozent und nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Die Bonussystematik und die Härtefallregelung bleiben erhalten.
Wer ohnehin Zahnersatz benötigt, sollte deshalb nicht bis zum Jahresende warten: Denn nach der Übergangsregelung gelten die aktuellen, höheren Sätze noch für alle Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 von der Krankenkasse bewilligt wurden.
Für wen die Zusatzversicherung sinnvoll ist
Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung also vor allem für gesetzlich Versicherte, die Wert auf Implantate, Inlays oder keramisch verblendete Kronen legen und einen größeren Eigenanteil nicht ohne Weiteres aus Ersparnissen stemmen könnten. Je nach Tarif werden auch Leistungen zum Zahnerhalt übernommen, etwa hochwertige Füllungen, bestimmte Wurzelbehandlungen oder Leistungen bei Parodontitis. Entscheidend ist, ob der Tarif auch dann zahlt, wenn die Krankenkasse keine Vorleistung übernimmt. Darauf weist der Ratgeber des Münchener Vereins hin.
Bei Kindern kann sie wegen kieferorthopädischer Leistungen interessant sein: Eine Zahnspange zahlt die Krankenkasse meist nur bei stärkeren Fehlstellungen, leichtere Korrekturen und Komfortleistungen müssen die Eltern häufig selbst tragen. Je nach Befund des Kieferorthopäden und eventuell fehlender medizinischer Notwendigkeit geht es hier schnell um mehrere tausend Euro.
Wann die Zahnzusatzversicherung eher nicht notwendig ist
Wer mit der Regelversorgung zufrieden ist oder sie nicht mehr benötigt, und mögliche Eigenanteile aus Rücklagen bezahlen kann, braucht häufig keine Zusatzversicherung. Regelmäßiges Sparen für außergewöhnliche Ausgaben kann dann oft günstiger sein. Auch für die professionelle Zahnreinigung allein lohnt sich ein Vertrag meist nicht: Sie kostet normalerweise zwischen 100 und 200 Euro, und viele Krankenkassen zahlen dafür bereits freiwillige Zuschüsse, wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen darstellt.
Beiträge können zudem im Lauf der Jahre steigen, etwa mit dem Alter oder bei wachsenden Leistungsausgaben. Diese Kosten gehören von Anfang an in die Rechnung.
Achtung bei bereits geplanten Behandlungen
Wer eine Police erst dann abschließt, wenn bereits eine Krone, ein Implantat oder eine Wurzelbehandlung empfohlen wurde, kommt meist zu spät. Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten wurden, sind häufig nicht versichert. Auch Umstände wie fehlende Zähne müssen beim Antrag häufig angegeben werden und lassen sich dann oft nur gegen höhere Beiträge mitversichern.
In jedem Fall gilt: Gesundheitsfragen sollten vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst kann der Versicherer Leistungen verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.
Ist nach Abschluss der Versicherung ein größerer Eingriff für einen Zahnersatz geplant, erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan, der den Kassenzuschuss und den voraussichtlichen Eigenanteil ausweist. Dieser Plan geht vorab automatisch an die Kasse, sollte aber auch immer noch beim Zusatzversicherer eingereicht werden.
Tarife immer genau prüfen
Wie bei jedem Vertragsabschluss gilt: Vor der Unterschrift sollten die zentralen Punkte geprüft werden. Steht im Tarif "90 Prozent einschließlich Kassenleistung", übernehmen Krankenkasse und Zusatzversicherung zusammen 90 Prozent der anerkannten Kosten. Der Versicherer zahlt also nicht zusätzlich 90 Prozent der Rechnung. Wichtig ist deshalb, worauf sich die Quote bezieht: auf die gesamte Zahnarztrechnung oder nur auf die Regelversorgung.
Wichtig ist außerdem: Sind Implantate, Kronen, Brücken und Inlays versichert? Wird der Kassenzuschuss in die Erstattungsquote eingerechnet, und gibt es dauerhafte Jahreslimits? Gibt es eine Wartezeit und sind die Erstattungen anfangs gedeckelt beziehungsweise steigen erst mit der Versicherungsdauer? Bis zu welchem Steigerungsfaktor der Gebührenordnung für Zahnärzte zahlt der Tarif? Die Verbraucherzentrale hält eine Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für sinnvoll.
Fazit
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem für Menschen, die hochwertigen Zahnersatz wünschen und den Vertrag abschließen, bevor eine Behandlung absehbar ist. Wer mit der Regelversorgung auskommt oder genug Rücklagen hat, spart oft günstiger selbst. Wer eine Versicherung abschließen möchte, sollte sich nicht von der höchsten beworbenen Erstattungsquote und dem günstigsten Monatsbeitrag locken lassen. Ausschlaggebend ist ein Tarif mit passenden Leistungen und tragbaren Kosten.


