Ciao Winter, hallo Frühling!Sommerzeit, Schufa, Gartenarbeiten – das sind die wichtigsten Änderungen im März

Es reicht!
Nach einem langen Winter dürften wohl die meisten von uns genug von Kälte und Nässe haben. Am 1. März ist meteorologischer, am 20. März dann auch kalendarischer Frühlingsanfang. Was sonst noch ansteht: Die Bahn ändert ihre Regeln bei der Ticketkontrolle, die Schufa will mehr Einblicke gewähren und in drei Bundesländern wird gewählt. Was ihr als Verbraucherinnen und Verbraucher im neuen Monat wissen müsst, bekommt ihr hier im Überblick!
Beginn der Sommerzeit
Mit dem Ende des Winters müssen wir uns wie jedes Jahr zeitlich umgewöhnen: In der Nacht von Samstag, 28. März auf Sonntag, 29. März wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt, und zwar von 2 auf 3 Uhr. Uns wird also sozusagen eine Stunde „geklaut“, dafür ist es abends wieder länger hell.
DB-Regionalzüge: Neue Regeln für Ticketkontrolle
Ab dem 1. März können Zugbegleiterinnen und -begleiter in Regiozügen der Deutschen Bahn nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie neben dem Ticket auch den Personalausweis kontrollieren. Bisher war das vor allem beim Deutschlandticket gängige Praxis.
Mit der neuen Regelung sollen potenzielle Konfliktsituationen mit Fahrgästen vermieden werden. Die Änderung wurde beim Sicherheitsgipfel der Deutschen Bahn beschlossen, der stattfand, nachdem der 31-jährige Zugbegleiter Serkan Çalar bei einer Fahrkartenkontrolle brutal angegriffen und tödlich verletzt wurde.
Anzeige:Mehr Transparenz bei der Schufa
Wer bisher seine Daten bei der Wirtschaftsauskunftei Schufa einsehen wollte, musste dafür eine Kopie per Post anfordern oder die App der Schufa-Tochter bonify nutzen. Das soll sich voraussichtlich Ende März ändern: Nutzerinnen und Nutzer können dann kostenlos online in ihrem Account einsehen, „welche Unternehmen in den vergangenen 12 Monaten Informationen über sie bei der SCHUFA angefragt haben und welche Informationen über Verträge die SCHUFA speichert. Dazu zählen beispielsweise Informationen zu bestehenden Kreditkarten, Girokonten, laufenden Ratenkrediten und Immobilienkrediten”, so heißt es auf der Schufa-Website. Ein Erklärtool soll nachvollziehbar machen, wie sich der eigene Score zusammensetzt.
Momentan läuft für die neue Funktion noch eine Testphase. Die Accounts werden nach und nach freigeschaltet, die Anmeldung für die Nutzung erfolgt zunächst noch über eine Warteliste.
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Rentner zahlen mehr für Krankenkasse
Anfang des Jahres haben bereits viele Krankenkassen die Zusatzbeiträge für Erwerbstätige erhöht. Für Rentnerinnen und Rentner macht sich das verzögert bemerkbar: Sie müssen ab März mehr zahlen beziehungsweise erhalten dann weniger Rente aufs Konto. 2025 betrug der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag noch 2,5 Prozent, 2026 sind es 2,9 Prozent. Die Kassen können aber selbst entscheiden, wie hoch sie ihn ansetzen.
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Wahlen in drei Bundesländern
Am 8. März finden mit den Kommunalwahlen in Bayern und der Landtagswahl in Baden-Württemberg die ersten Wahlen des Jahres statt. Rund 7,7 Millionen Menschen ab 16 Jahren können dann entscheiden, wer in den Landtag in Stuttgart einzieht. Zwei Wochen später stimmt Rheinland-Pfalz ab: Dort wird am 22. März ein neuer Landtag gewählt.
Hecke schneiden verboten!
Am 1. März beginnt wie jedes Jahr die Schonfrist für Hecken, Gebüsche und andere Gehölze. Sie dürfen dann laut Naturschutzgesetz nicht mehr radikal zurückgeschnitten werden. Der Grund: Vögel, die darin nisten, und andere Tiere, die die Hecken als Versteck nutzen, sollen nicht gefährdet werden. Die Regelung gilt bis zum 30. September.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland kann das empfindlich hoch ausfallen – in Mecklenburg-Vorpommern sind bis zu 100.000 Euro möglich. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen erlaubt.
Neues Kennzeichen für Mopeds
Mit Beginn der Mopedsaison müssen Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich machen. Das ab dem 1. März gültige Kennzeichen ist schwarz, das bisher angebrachte grüne darf dann nicht mehr verwendet werden. Die Farbe wechselt jedes Jahr, damit die Behörden auf einen Blick sehen können, ob ein Fahrzeug versichert ist.
Wer mit dem falschen Kennzeichen – und damit ohne Versicherungsschutz – unterwegs ist, macht sich strafbar, wie der ADAC warnt: „Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.” Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin außerdem für den gesamten Schaden auf.
Verwendete Quellen: dpa, ADAC, Deutsche Bahn


