Angehörige sind über Angeklagten sauer

Ein Jahr Bewährung für Bootsführer nach tödlichem Unfall bei Hafenfest

Bereits zum zweiten Mal muss sich Sascha L. vor Gericht verantworten. Der erste Prozess gegen ihn war geplatzt.
Bereits zum zweiten Mal muss sich Sascha L. (hier beim Prozessauftakt im August) vor Gericht verantworten. Der erste Prozess gegen ihn war geplatzt.
len pil, dpa, Lennart Stock

Urteil fünf Jahre nach Unglück

Im August 2016 sterben zwei Menschen, nachdem auf dem Barßeler Tief am Rande des Hafenfests zwei Sportboote aufeinanderprallen. Am Montag (13. September 2021) wird der Bootsführer Sascha L. vom Amtsgericht Emden zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und Körperverletzung in vier Fällen verurteilt. Während der Urteilsverkündung fließen Tränen im Gerichtssaal, Angehörige eines Opfers sind sauer und machen Sascha L. Vorwürfe.

Tödlicher Unfall in der Nacht

Der schwere Unfall passierte bereits im August 2016: Nachts waren zwei PS-starke Sportboote mit jeweils vier Insassen auf dem Fluss Barßeler Tief im Landkreis Cloppenburg ineinander gerast. Ein Bootsführer und eine 24-Jährige wurden getötet, die anderen Mitfahrer verletzt. Laut einem Gutachten sind beide Boote zu schnell gefahren, als sie aufeinander prallten. Außerdem sollen beide Bootsführer alkoholisiert gewesen sein. Bei Sascha L. wurde nach dem Unfall ein Wert von 1,89 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Beim Prozessauftakt sagte der Angeklgte, er könne sich diesen Wert nicht erklären.

Der Richter am Amtsgericht beruft sich bei seinem Urteil auf die Einschätzung eines Sachverständigen und stellt fest: „Die Kollision wäre zwar nicht mehr zu verhindern gewesen, aber ohne die Geschwindigkeitsüberschreitung wäre wohl niemand gestorben.“

Angehörige: "Das ist unmenschlich"

Nach dem Urteil sind Angehörige eines Opfers sauer - nicht über das Urteil, sondern über Sascha L. „Das ist unmenschlich, dass da überhaupt kein Schuldeingeständnis kommt“, begründen die Prozessbesucher ihren Ärger. Auch weil der Prozess erst fünf Jahre später stattfand, haben die Angehörigen wohl auf ein anderes Verhalten des 30-Jährigen gehofft.

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Bewährungs- und Geldstrafe

Die einjährige Freiheitsstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Solange Sascha L. sich in den kommenden Monaten nichts zu Schulden kommen lässt, muss er nicht ins Gefängnis. Außerdem muss der 30-Jährige mehrere Geldstrafen in einer Gesamthöhe von rund 35.000 Euro zahlen. „Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte niemals mehr betrunken Boot oder Auto fahren wird“, begründet der Richter das Urteil. Der Verteidiger von Sascha L. will trotz des scheinbar milden Urteils in Berufung gehen. Er hatte in seinem Plädoyer bereits begründet, dass er die Verantwortung seines Mandanten für den Tod zweier Menschen und für die Verletzungen der anderen Insassen als nicht erwiesen ansehe. (mba)