Zehn Jahre Haft für Charlottes Mörder: 16-Jährige vergewaltigt und erschlagen

Weil er die 16-jährige Charlotte vergewaltigt und ermordet hat, ist ein 20-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Kaiserslautern sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Mädchen in der Nacht zum 13. September 2015 nach einem Fest in Rockenhausen (Donnersbergkreis) so heftig schlug, dass es starb. Zuvor hatten die beiden miteinander Geschlechtsverkehr gehabt. Der junge Mann hatte die Leiche danach in einem Kanalschacht geworfen, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Nachdem die Ermittler ihm auf die Schliche gekommen waren, führte er sie zu der Toten. Er wurde aufgrund seiner Persönlichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Zum Prozessauftakt hatte der 20-Jährige bereits einen Teil der Vorwürfe eingeräumt, allerdings eine Vergewaltigung bestritten: Er habe nach dem Dorffest einvernehmlichen Sex mit dem Opfer gehabt. Dann sei es zu einem Streit gekommen. In dessen Verlauf habe er Charlotte unter Alkoholeinfluss gewürgt und gegen den Kopf geschlagen.
Aus Sicht der Kammer widerlegten Aufnahmen einer Überwachungskamera am Bahnhof die Version des Angeklagten. Darauf drehte sich das Mädchen immer wieder vom flirtenden Angeklagten weg. "Damit lässt sich schwerlich erklären, dass vorher Geschlechtsverkehr stattgefunden haben soll", so der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz.
"Man kann nach einem Blackout nicht so handeln, wie Sie es getan haben"
Unglaubwürdig sei auch die Aussage des Mannes, er habe das Mädchen gewürgt und geschlagen, dann aber einen Blackout erlitten. "Man kann nach einem Blackout nicht so handeln, wie Sie es getan haben", so der Richter weiter. Der Angeklagte habe das Handy des Mädchens zerstört und weggeworfen, um die Ortung zu verhindern.
Das Urteil entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt der Mutter, die als Nebenklägerin auftrat, sagte, aus seiner Sicht wären die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und damit 15 Jahre Jugendstrafe angebracht gewesen. Der Verteidiger hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.