Nach Wohnungsräumung in Darmstadt
Weil sie Leiche für Puppe gehalten hat: Gerichtsvollzieherin droht Strafe!

Nachdem Spediteure in Darmstadt versehentlich eine Leiche für eine Erste-Hilfe-Puppe gehalten und sie eingelagert hatten, könnte nun eine Gerichtsvollzieherin belangt werden. Die Frau wies die Spediteure an, das Apartment zu räumen. Nun prüft das Amtsgericht, ob sie dabei ihre Dienstpflichten verletzt hat.
Der Spedition sagte sie, die Leiche sei eine Puppe
"Wir prüfen dienstrechtliche Maßnahmen im weitesten Sinne", gab ein Sprecher des Amtsgerichts am Dienstag bekannt. Der Leiter des Speditionsunternehmens sagte nach Informationen der „hessenschau“, die Gerichtsvollzieherin habe seinen Mitarbeitern gesagt, bei der menschlichen Gestalt in der Wohnung handele es sich um eine Puppe zu Übungszwecken von Pflegepersonal. Die Polizei und eine Rechtsmedizinerin halten die irrtümliche Verwechslung der Leiche mit einer Puppe für unglaubwürdig.
Mitarbeiter der Spedition identifizierten den Körper erst als Leiche, als sie die vermeintliche Puppe bereits eingelagert hatten. Als Mitte April – die Wohnung wurde bereits Anfang Februar geräumt – Verwesungsgeruch und „sichtbare Veränderungen an dem Körper“ auftraten, riefen sie die Polizei.
Gerichtsmediziner identifizierten den Leichnam als den Mieter der geräumten Wohnung. (jak)