Was ist Schwarzarbeit und was Nachbarschaftshilfe: Das müssen Sie beachten!

Schwarzarbeit ist ein Vergehen, das von den Behörden eifrig verfolgt und hart bestraft wird. Selbst Gefängnisstrafen sind möglich. Nachbarschaftshilfe ist eine super Sache, die viel Arbeit und Kosten spart und auch ethisch-moralisch als absolut hochstehend betrachtet wird. Aber wo ist die Grenze zwischen Beidem? Was ist Schwarzarbeit und was ist Nachbarschaftshilfe?

Es ist schön, wenn beim Hausbau Nachbarn, Freunde und Verwandte mithelfen. Tun sie das aus Gefälligkeit, dann handelt es sich nicht um Schwarzarbeit, sondern um Nachbarschaftshilfe, selbst wenn die Nachbarn, Freunde oder Verwandte gelernte Maurer, Elektriker oder Zimmerleute sind. Deren Einsatz darf selbstverständlich auch mit einem Geschenk vergolten werden, es darf sogar Bargeld sein. Allerdings sollte nicht zu viel Geld über den Tisch gehen. Die Strafverfolger vermuten sonst Schwarzarbeit.

Was ist, wenn ein Nachbarskind regelmäßig mit dem Hund spazieren geht oder auf das Kind aufpasst? Selbst wenn hier nur ein paar Euro den Besitzer wechseln, kann die Regelmäßigkeit ein Indiz für Schwarzarbeit sein. Wer an besonders schlecht gelaunte Strafverfolger oder Mitarbeiter der Finanzkontrolle gerät, könnte sich mit dem Verdacht auf Schwarzarbeit konfrontiert sehen.

Nachbarschaftshilfe wird nämlich so definiert, dass sie „nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet ist“. Eine schöne Regelmäßigkeit, wie die täglichen Runden mit dem Hund, die mit Geld honoriert wird, könnte da schon ein Verdachtsmoment sein. Aus diesem Grund sollte man dem gelegentlichen Hundesitter sein „Dankeschön“ auch nicht per Überweisung oder gar Dauerauftrag zukommen lassen.

Wer "schwarz" arbeiten lässt, nimmt Pfusch in Kauf

Eindeutig die Definition von Schwarzarbeit liegt vor, wenn es einen Vertrag gibt, der die Arbeiten und deren Entlohnung regelt, aber „Feinheiten“ wie Mehrwertsteuer und Sozialabgaben auslässt. Dann macht sich unter Umständen nicht nur der Schwarzarbeiter strafbar, sondern auch der Auftraggeber. Wer einmal erwischt wird, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Wer Schwarzarbeiter regelmäßig beschäftigt, riskiert sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wer mit Schwarzarbeit liebäugelt, sollte auch folgendes wissen: Neben dem Risiko, wegen Schwarzarbeit und Steuervergehen ins Visier der Behörden zu geraten, gibt es bei Handwerkerleistungen auch keinen Gewährleistungsanspruch bei Pfusch. Wer „schwarz“ arbeitet, kann sein vereinbartes Honorar auch nicht einklagen, wenn der Auftraggeber nicht zahlt, und wer Hartz IV-Leistungen bezieht, kann außerdem empfindlich wegen „Sozialbetrugs“ bestraft werden.

Sollte sich jemand während einer Krankschreibung bei Schwarzarbeit erwischen lassen, droht ihm auch noch die Kündigung durch den Arbeitgeber.