Polizei schlägt Scheibe ein

Bei 30 Grad! Baby (vier Monate!) aus Hitze-Auto befreit

A mom buckles her infant son safely into a rear facing car seat as they get ready to drive somewhere in their vehicle.  The baby's mouth is visible with a big smile.  Sunlight shines in from behind.  Horizontal with copy space.
Baby im Auto (Symbolfoto)
Getty Images, RyanJLane

Gut, dass dem Kleinen nichts passiert ist! Bei hochsommerlichen Außentemperaturen um 30 Grad befreiten Polizisten im bayrischen Waldkirchen ein Baby aus einem Auto. Passanten hatten das Kind weinen gehört und die Polizei benachrichtigt.

Passanten hören vier Monate altes Baby weinen

Der Vorfall ereignete sich gegen 18 Uhr auf einem Supermarktplatz der Gemeinde im Landkreis Freyung-Grafennau.

Das vier Monate alte Kind war allein in dem Auto, es weinte minutenlang. In den umliegenden Geschäften war niemand, der für den Säugling verantwortlich war. Kurzerhand schlugen die Polizisten eine Seitenscheibe des Autos ein und befreiten ihn.

Lesen Sie auch: Babys vor der Hitze schützen: Das müssen Sie wissen

Video: Hitzefalle Auto - das sollten Sie wissen

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Mutter wollte schlafendes Baby nicht wecken

Als die Mutter des Babys eintraf, erklärte sie, dass das Kind geschlafen habe, als sie zum Einkaufen ausstieg. Sie habe es nicht wecken wollen.

Ein vorsorglich alarmierter Notarzt stellte fest, dass dem Säugling nichts weiter passiert war.

Wie kann ich als Außenstehender helfen?

Bemerke ich als Passant, dass jemand in einem Auto zurückgelassen wurde, ist schnelles Handeln gefordert. Oft kann es jedoch bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdienst zu spät sein. Durch festes Klopfen an die Scheibe kann ich überprüfen, ob Mensch oder Tier reagiert oder es bereits zu einer Ohnmacht gekommen ist.

Kommt es zum Äußersten, greift der Paragraph 34 des Strafgesetzbuches. Dieser regelt den rechtfertigenden Notstand und schützt mich vor Strafverfolgung, sollte ich mich gezwungen sehen, eine Autoscheibe einschlagen zu müssen.

Wichtig: Bevor man jedoch anderes Eigentum beschädigt, sollte man unbedingt Zeugen hinzuziehen oder sein eigenes Handeln anderweitig dokumentieren, zum Beispiel durch ein Handyvideo. In jedem Fall müssen Polizei (110) oder Feuerwehr (112) alarmiert werden.