Welche Chargen genau betroffen sind Vorsicht, Metallteile! Bio-Maultaschen von Bürger und Aldi zurückgerufen

Swabian cuisine: Maultaschen dumplings stuffed with meat and spinach on a plate close-up. horizontal
Maultaschen sind nicht nur in Süddeutschland beliebt
Getty Images/iStockphoto, ALLEKO

Wer Maultaschen liebt, der sollte beim Einkauf aktuell ganz genau hinschauen. Verschiedene Produkte von Aldi Gut und Bürger werden vom Hersteller zurückgerufen, der Grund: Es könnten Metallteile enthalten sein.

Weiterer Rückruf wegen Spinat?

Produktwarnung.eu berichtet, dass die Bürger GmbH & Co. KG aktuell einige Maultaschen-Produkte zurückruft. Auch Produkte von Aldi Gut, die über Aldi Süd vertrieben werden, sind demnach vom Rückruf betroffen.

Das Unternehmen teilt mit, dass bei den betroffenen Artikeln nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich in der Ware vereinzelt Metallteile befinden. „Diese wurden wahrscheinlich über den Rohstoff BioSpinat eingetragen“, heißt es auf der Webseite weiter.

In den vergangenen Tagen waren bereits zahlreiche Bio-Produkte mit Spinat zurückgerufen worden.

Im Video: Aldi Süd liefert erstmals Lebensmittel nach Hause

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Welche Maultaschen Sie nicht verzehren sollten

Rückruf Maultaschen
Die Maultaschen von der Bürger GmbH & Co. KG werden aktuell zurückgerufen.
Bürger GmbH & Co. KG

Wegen einer möglichen Verletzungsgefahr sollten folgende Produkte mit den betroffenen Mindeshaltbarkeitsdaten (MHD) nicht verzehrt werden:

  • Bürger Bio-Maultaschen, MHD: 29.03.2023 bis einschließlich 03.07.2023

  • Bürger Bio-Gemüsemaultasche, MHD: 29.03.2023 bis einschließlich 03.07.2023

  • Aldi Gut Bio-Schwäbische Maultaschen, MHD: 29.03.2023 bis einschließlich 03.07.2023

  • Aldi Gut Bio-Gemüsemaultaschen, MHD: 29.03.2023 bis einschließlich 03.07.2023

Maultaschen werden zurückgerufen.
Auch bei diesen Produkten sollten Sie aufpassen.
Bürger GmbH & Co. KG

Kunden können Produkte zurückbringen

Kunden, die betroffene Artikel bereits im Kühlschrank liegen haben, können „selbstverständlich gegen Produktrückgabe vom jeweiligen Markt erstattet“ werden – auch ohne, dass ein Kassenbon vorgelegt werden muss. Andere Produkte der Firma seien nicht betroffen. (vdü)