Versteckte Steuern: Bei Kaffee, Bier, Arbeit & Co. kassiert der Staat mit

Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht in die Staatskasse einzahlen. Erst zahlen wir Steuern auf den Kaffee, den wir daheim trinken. Dann zahlen wir Steuern dafür, dass wir arbeiten gehen. Und dann müssen wir auch noch an der Tankstelle Steuern bezahlen, damit wir nach Hause kommen. Aber Kaffee, Arbeit und Tanken sind nicht die einzigen Dinge, auf die wir Steuern zahlen müssen. Zum Steuerzahlergedenktag am 12. Juli erklären wir Ihnen die wichtigsten Steuern und haben auch einige Überraschungen dabei!

Mehrwertsteuer: Egal was wir kaufen - ob Waren oder Dienstleistungen - überall bezahlen wir Mehrwertsteuer. Der normale Steuersatz beträgt 19 Prozent. Bestimmte Leistungen werden mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent besteuert. Es gibt nur drei Bereiche, für die sieben Prozent verlangt werden: alles, was unter das Urheberrechtsgesetz (Romane, Zeitungen, Werbetexte) fällt, Darbietungen und Veranstaltungen des Bereichs Medien und Kunst und der öffentliche Nahverkehr. Aber auch die meisten Grundnahrungsmittel unterliegen den sieben Prozent.

Die Frisörin verlangt für einen Haarschnitt also 19 Prozent Mehrwertsteuer. Ein Journalist berechnet dagegen sieben Prozent.

Lohnsteuer: Dafür, dass wir arbeiten, zahlen wir auch Steuern. Die Lohnsteuer richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommens. Das ist übrigens auch der Grund, warum Sie eine Steuererklärung machen müssen - es wird geprüft, ob Sie zu viel oder zu wenig Lohnsteuer bezahlt haben. Selbstständige bezahlen übrigens keine Lohnsteuer, sondern Einkommenssteuer.

Kirchensteuer: Die Kirchen in Deutschland finanzieren sich aus den Steuern, die Gläubige bezahlen. Sie wird anhand des Lohnes berechnet.

Steuern auf Hunde, Alkopops und Kfz

Hundesteuer: Ja, auch der Hund muss versteuert werden. Da wird der beste Freund des Menschen ganz schnell zum Luxusgut. Die Höhe legen die Städte und Gemeinden des Landes fest.

Biersteuer: Man mag es kaum glauben, aber auch hier wird besteuert. Bemessen wird die Biersteuer nach dem Stammwürzgehalt.

Kaffeesteuer: Auch hier - Steuern. Das betrifft Röstkaffee und löslichen Kaffee. Die Kaffeesteuer wird von der Zollverwaltung erhoben und betrifft in erster Linie die Kaffeeeinfuhr. Letztendlich zahlen Kaffeetrinker diese Steuer aber mit.

Kraftfahrzeugsteuer: Wir bezahlen auch für das Auto jährlich Steuern. Erhoben werden die Steuern vom zuständigen Hauptzollamt.

Spritsteuer: Benzin und Diesel werden besteuert. Es betrifft aber auch Mineralöl, Erdgas und Kohle. Das lässt sich unter der Energiesteuer zusammenfassen.

Zigaretten und Alkohol: Auf beides werden Steuern erhoben, die wir beim Kauf mit tilgen.

In unserem Video erklären wir Ihnen noch einmal, wann welche Steuern anfallen.