Versicherungsunterlagen und Co.: Wie lange sollte ich welche Unterlagen aufheben?
Jeder kennt sie, keiner mag sie: Die leidige Ablage auf dem Schreibtisch. Der Papierberg, der höher und höher wird und um dessen einheften wir uns Woche für Woche herumdrücken. Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Verträge - die Liste an Unterlagen ist lang. Doch müssen wir all diese wirklich aufheben? Was brauchen wir davon tatsächlich und wann kann davon etwas getrost in den Papierkorb wandern?
Vorsichtshalber alle Unterlagen, die sich Laufe der Zeit ansammeln aufzubewahren, ist wirklich unnötig. Gehen Sie lieber systematisch vor:
Die erste Regel ist ganz einfach. Alles, was Sie bei ihrer Steuererklärung geltend machen wollen, sollten Sie bis zum Steuerbescheid aufheben. Denn ohne Beleg keine Erstattung!
Die zweite Regel besagt, Kassenbons und Kaufverträge für zwei Jahre abzuheften, denn genau so lange können Mängel unter Vorlage der Quittung reklamiert werden.
Die dritte Regel umfasst alle Unterlagen, die drei Jahre lang aufzubewahren sind: Hierzu zählen Kontoauszüge. Ihre Frist läuft nach 36 Monaten ab, so lange können Sie beispielsweise ungerechtfertigte Mahnungen dann entfräften.
Regel vier - ein Leben lang!
Versicherungunterlagen und alle anderen abgeschlossenen Verträge sollten bis zum Laufzeitende im heimischen Ordner abgeheftet und aufbewahrt werden. Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen sind bis zur Rente sorgfältig einzusortieren.
Was mit Zeugnissen und anderen wichtigen amtlichen Dokument am besten geschieht, die sie ein Leben lang aufbewahren sollten, erklärt unsere RTL-Reporterin im Video ausführlich. Und wenn Sie den Rat "Unwichtiges sofort wegwerfen - alles andere sofort einsortieren" befolgen, kann der ungeliebte Papierberg auf dem Schreibtisch erst gar nicht heranwachsen.