Kontaktverfolgung nach Corona-InfektionRTL/ntv-Trendbarometer: 15 Prozent haben erlebt, dass Infizierte ihre Kontaktpersonen verschweigen

ARCHIV - 11.11.2020, Hamburg: Ein Mitarbeiter sitzt während eines Pressetermins in der Zentralen Unterstützung der Kontaktnachverfolgung vor einem Computer, auf dessen Bildschirm der Hamburger Pandemie-Manager angezeigt wird. (Zu dpa-Meldung: «Linke und FDP kritisieren Ausstattung der Gesundheitsämter») Foto: Daniel Bockwoldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Corona-Infizierte sind angehalten, dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen, mit welchen Personen sie in einem bestimmten Zeitraum in engem Kontakt waren.
dbo lop exa, dpa, Daniel Bockwoldt

Wer sich mit Corona infiziert, sollte dem Gesundheitsamt eigentlich mitteilen, mit welchen Personen man in engem Kontakt stand. So sollen weitere Infektionen frühzeitig entdeckt werden. Doch laut aktuellem RTL/ntv-Trendbarometer haben 15 Prozent der befragten Bundesbürger es in ihrem Freundes- oder Bekantenkreis schon einmal erlebt, dass Corona-Infizierte enge Kontaktpersonen nicht an das Gesundheitsamt gemeldet haben.
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Großteil hat kein Verständnis dafür

Besonders häufig gaben dies Befragte zwischen 18 und 29 Jahren an: 39 Prozent kennen solche Fälle. Knapp ein Viertel der Befragten (23 Prozent) hat Verständnis dafür, wenn Corona-Infizierte dem Gesundheitsamt nicht alle engen Kontaktpersonen mitteilen. Ein Großteil von 70 Prozent zeigt dafür kein Verständnis.

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Was gilt für enge Kontaktpersonen?

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  • Geboosterte, frisch doppelt Geimpfte, frisch Genesene und geimpfte Genesene müssen nicht in Quarantäne

  • Wer nicht zu einer dieser Gruppen zählt, muss sich unter Umständen in Quarantäne begeben - nach sieben Tagen können sich Kontaktpersonen mit PCR- oder Schnelltest „freitesten“

  • Kinder und Jugendliche können sich bereits nach fünf Tagen „freitesten“ (agr)

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