Rechtspopulismus

Verfassungsschutz beobachtet "Flügel" der AfD

ARCHIV - 13.01.2019, Sachsen, Riesa: Ein Teilnehmer der Europawahlversammlung der Alternative für Deutschland mit einer AfD-Kappe (zu dpa «Landesparteitag AfD Sachsen»). Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Landesparteitag AfD Sachsen
skm cul jat, dpa, Monika Skolimowska

Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale "Flügel" ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr, sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt. Was das für die AfD bedeutet - und was der Verfassungsschutz jetzt darf, erklärt RTL-Extremismusexperte Michael Ortmann hier.

Verfassungsschutz will über aktuellen Stand informieren

Der Verfassungsschutz hatte zuvor angekündigt, er wolle über den aktuellen Stand seiner Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lud dazu - ohne weitere Details zu nennen - für Donnerstag (11.00 Uhr) zu einer Pressekonferenz mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang in Berlin ein. Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

AfD bezieht Stellung

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber "klarstellen" wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des "Flügels".

Der Verfassungsschutz hatte den vom Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke gegründeten rechtsnationalen "Flügel" im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative. Bei einem Verdachtsfall ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie etwa Observation erlaubt.