Vereinfachung von Exporten beschlossen
Der Bundestag hat das deutsche Exportrecht vereinfacht, die Strafen für verbotene Waffenlieferungen aber verschärft. Eine entsprechende Reform des Außenwirtschaftsrechts wurde im Parlament mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedet.
Die Gesetzesnovelle soll unter anderem den bürokratischen Aufwand bei Exportgenehmigungen verringern - vor allem bei 'Dual Use'-Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Die Einschränkungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern bleiben jedoch unangetastet, und die Strafen bei Verstößen werden sogar angehoben: Bei Waffenexporten in Länder, für die ein Embargo gilt, steigt das mögliche Strafmaß zum Beispiel von fünf auf zehn Jahre Haft.