Durch uneindeutige Label und Werbeslogans

Verbraucherzentralen warnen: Werbung für Fleisch führt Verbraucher in die Irre

Tiergerecht, Weidehaltung, artgerecht – mit diesen Begriffen werben Fleischproduzenten um Kunden, damit sie mit gutem Gewissen einkaufen. Und wenn auf der Fleischverpackung im Supermarkt beispielsweise von "artgerechter Haltung" geschrieben wird, verlassen wir Käufer uns darauf, dass das auch stimmt. Aber die Verbraucherzentralen schlagen jetzt Alarm, dass viele solcher Begriffe nicht halten, was sie versprechen. Im Video zeigen wir Ihnen, welches Label welche Bedeutung hat – und welche rein gar nichts bedeuten.

Nur bei Geflügel gibt es bisher festgelegte EU-Vermarktungsformen

Die Verbraucherzentralen haben bundesweit 17 Supermärkte und Discounter auf die Werbung ihrer Fleischprodukte untersucht. Das Ergebnis: Vor allem bei Schweine- und Rinderfleisch gab es verwirrende, beschönigende Reklame. Bei einem Schweinesteak beispielsweise sind auf der Verpackung Schweine in Freilandidylle abgebildet – das danebenstehende Haltungszeugnis der Stufe 1 spricht jedoch nur für den gesetzlichen Mindeststandard der Stallhaltung.

Mit solchen Werbetricks werden Kundern hinters Licht geführt und der Verkauf gefördert. Festgeschriebene EU-Vermarktungsnormen gibt es jedoch nur bei Geflügel: Dort sind Begriffe, die vorschreiben, wieviel Platz Tiere haben, wie viel Auslauf sie haben und wie sie gefüttert werden, klar definiert. Dazu zählen beispielsweise "extensive Bodenhaltung", "bäuerliche Freilandhaltung" oder "Freilandhaltung".

Und was heißt das für den Verbraucher? "Es ist natürlich viel Marketing und auch viel Verwirrung, eine große Labelflut. Wenn sie nur artgerecht oder tiergerecht lesen, können sie davon ausgehen, dass es nur leere Versprechungen sind", sagt Jutta Saumweber von der Verbraucherzentrale.