Narrenfreiheit? Keineswegs!Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen! Auf diese Karnevalskostüme solltet ihr besser verzichten

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Narrenfreiheit? Keineswegs! Denn wer sich an Fasching, Fastnacht oder Karneval verkleiden möchte, muss gut aufpassen. Nicht jedes Kostüm ist nämlich gesetzlich erlaubt.
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Augen auf bei der Kostümwahl!
Ob Karneval, Fastnacht oder Fasching – auf manche Kostüme solltet ihr lieber verzichten. Wir verraten, welche Verkleidungen und Accessoires verboten sind und wann sogar bis zu 10.000 Euro Strafe drohen.

Echt aussehende Uniformen

Polizei, Feuerwehr, SEK und Co. – die Uniformen öffentlicher Behörden und Organisationen sind beliebte Verkleidungen. Doch wusstet ihr, dass bei einem solchen Kostüm klar erkennbar sein muss, dass es sich nicht um eine echte Uniform handelt? Dadurch sollen Verwechslungen mit echten Beamten und Sicherheitsbeauftragten vermieden werden. Wer mit authentischen Uniformen durch die Straßen zieht, kann schneller mit Polizei in Konflikt geraten, als ihm lieb ist.

Umgekehrt gilt auch: Wer Polizist ist und sich nach Dienstschluss noch ins jecke Getümmel stürzen möchte, muss vorher die Uniform ablegen.

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Das Strafrecht versteht beim Thema Uniform keinen Spaß: Verboten sind grundsätzlich echte oder täuschend echte Uniformen, Amtskleidungen und Abzeichen von Polizei, Bundeswehr, Zoll oder ausländischen Behörden. Wer damit den Eindruck erweckt, er sei offiziell im Einsatz, macht sich strafbar – auch wenn die Kluft nur eine perfekte Kopie ist. Ausgenommen sind Uniformen nicht mehr existierender Staaten wie DDR oder Sowjetunion sowie Fantasie-Uniformen oder Outfits von privaten Sicherheitsdiensten und Unternehmen.

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Auch auf die Umgebung kommt es an

Auch beim Thema Kirche hört der Spaß juristisch gesehen auf: Amtskleidung und Amtsabzeichen von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sind als Kostüm eigentlich tabu. Wer sich als Papst oder Priester verkleidet und damit realistisch Autorität vorgaukelt, bewegt sich rechtlich schnell im strafbaren Bereich – theoretisch bis hin zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe. In der Praxis gilt das eher als Bagatelle und kommt auf die Wirkung an: Im Kölner Brauhaus nimmt niemand den „Papst“ ernst, in einer Kirche während des Gottesdienstes sieht das schon anders aus.

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Verbotene Symbole an Kostümen

Bestimmte symbolträchtige Kennzeichen, wie das Hakenkreuz oder die Siegrune, sowie in bestimmten Kontexten auch das Keltenkreuz und die Triskele, sind in Deutschland verboten. Das gilt auch zur fünften Jahreszeit und auch für Personen, die mit ihrem Kostüm das Ganze nur durch den Kakao ziehen wollen.

Echt wirkende Waffenattrappen

Bildnummer: 53807981  Datum: 14.02.2010  Copyright: imago/Müller-Stauffenberg
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Bildnummer 53807981 Date 14 02 2010 Copyright Imago Mueller Stauffenberg Berlin Carnival 2010 in the Capital Fools draw through the Berlin City WEST Carnival Kbdig xSK 2010 horizontal o0 Carnival parade Carnival parade Spray gun Wasserspritzpistole Water pistol
So geht's: Diese kleine Scherz-Pistole unterscheidet sich klar von einer echten.
IMAGO / Müller-Stauffenberg

Schwerter, Degen, Pistolen und Maschinengewehre – unechte Waffen sind an Karneval beliebte Accessoires. Doch auch hier gilt: Vorsicht! Wie die Seite „Bussgeld.org“ berichtet, handelt es sich bei Attrappen, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, um sogenannte „Anscheinswaffen“. Wer diese in der Öffentlichkeit mit sich führe, begehe eine Ordnungswidrigkeit und riskiere somit ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro!

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Darf ein Jeck mit Clownsmaske hinters Steuer?

Nein. Grundsätzlich sind Verkleidungen wie Mützen oder Perücken beim Autofahren nicht verboten, aber der Fahrer darf sich nicht hinter einer Maske verstecken. Er muss klar erkennbar bleiben – etwa auf einem Blitzerfoto. Wer sich dennoch mit einer Maske hinters Steuer setzt, muss bei einer Kontrolle mit Bußgeld rechnen. (abl/dhe)

Verwendete Quellen: dpa, afp, Bussgeld.org