Verbotene Verkleidungen

Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen! Auf diese Karnevalskostüme sollten Sie besser verzichten

Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen! Verbotene Karnevalskostüme
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Verbotene Karnevalskostüme
Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen!

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Die Jecken sind ganz aufgeregt: Endlich ist Karneval! Doch auf manche Faschingskostüme sollten Sie lieber verzichten. Wir verraten, welche Verkleidungen und Accessoires verboten sind und wann sogar bis zu 10.000 Euro Strafe drohen.

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Echt aussehende Uniformen

Polizei, Feuerwehr, SEK und Co. – die Uniformen öffentlicher Behörden und Organisationen sind an Fasching beliebte Verkleidungen. Doch wussten Sie, dass bei einem solchen Kostüm klar erkennbar sein muss, dass es sich nicht um eine echte Uniform handelt? Dadurch sollen Verwechslungen mit echten Beamten und Sicherheitsbeauftragten vermieden werden.

Umgekehrt gilt auch: Wer Polizist ist und sich nach Dienstschluss noch ins jecke Getümmel stürzen möchte, muss vorher die Uniform ablegen.

Verbotene Symbole an Kostümen

Bestimmte symbolträchtige Kennzeichen, wie das Hakenkreuz oder die Siegrune, sowie in bestimmten Kontexten auch das Keltenkreuz und die Triskele, sind in Deutschland verboten. Das gilt auch an Fasching! Selbst wenn Sie das dahinterstehende Gedankengut nicht teilen und es mit Ihrem Kostüm nur durch den Kakao ziehen möchten.

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Schwerter, Degen, Pistolen und Maschinengewehre – unechte Waffen sind an Karneval beliebte Accessoires. Doch auch hier gilt: Vorsicht! Wie die Seite „Bussgeld.org“ berichtet, handelt es sich bei Attrappen, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, um sogenannte „Anscheinswaffen“. Wer diese in der Öffentlichkeit mit sich führe, begehe eine Ordnungswidrigkeit und riskiere somit ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro! (dhe)

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