Verbot: NPD muss "aggressiv" sein
Für ein NPD-Verbot muss nach Worten des Karlsruher Verfassungsrichters Müller nachgewiesen werden, dass die rechtsextreme Partei "aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht". Wie der frühere saarländische CDU-Ministerpräsident in der 'Welt am Sonntag' betonte, ist dies "nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts die entscheidende Frage".
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember entschieden, vor dem Bundesverfassungsgericht ein zweites Verbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten.