USA: Zehnjährige soll sechs Monate altes Baby getötet haben - jetzt steht sie vor Gericht
In Handschellen wird sie in den Gerichtssaal geführt, schluchzt, versteckt ihr Gesicht. Zehn Jahre ist das angeklagte Mädchen alt - selbst noch ein Kind. Sie soll ein sechs Monate altes Baby getötet haben, das mit ihm in derselben Kindertagesstätte war, wie der US-Nachrichtensender NBC berichtet. Die Zehnjährige aus Wisconsin wurde jetzt wegen Mordes angeklagt. Was man sich hierzulande nicht vorstellen kann, ist in den USA völlig legal - denn in Wisconsin ist man mit zehn Jahren voll strafmündig.
Zehnjährige war in derselben Kita wie der getötete Säugling
Im Beisein ihrer Eltern wurde das Mädchen vor das Gericht geführt - die schockierenden Bilder sehen Sie im Video. Die Tat selbst hatte sie bereits der Polizei gestanden. Eine Betreuerin der Kindertagesstätte, in der die Zehnjährige war, hatte ein sechs Monate altes Baby leblos vorgefunden, nachdem sie das Kind vorher mit dem Säugling allein gelassen hatte. Der Junge soll am Kopf geblutet haben und wurde sofort ins Krankenhaus gebracht, wo er für tot erklärt wurde.
Das Mädchen soll dem Säugling auf den Kopf getreten haben
Laut Polizei sagte das angeklagte Mädchen in einer Befragung aus, dass sie das Baby gehalten habe, als es ihr runtergefallen sei. Der sechs Monate alte Junge habe sich dann an einem Hocker den Kopf gestoßen und angefangen zu bluten. Als er dann plötzlich schrie, habe das Mädchen in Panik angefangen, dem Säugling auf den Kopf zu treten. Gerichtsmediziner bestätigten später, dass die Verletzungen des Babys mit der Version des Mädchens übereinstimmten und die späteren Kopfverletzungen nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind.
In Wisconsin ist man ab zehn Jahren strafmündig - in Deutschland ab 14
Die Zehnjährige wurde zuerst einem Richter für Erwachsenenstrafrecht vorgeführt, dieses Vorgehen ist ab zehn Jahren Pflicht im US-Bundesstaat Wisconsin. Wie der "StarTribune" berichtet, wird der Fall aber sehr wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht verhandelt.
Hierzulande wäre so ein Vorgehen unvorstellbar. In Deutschland ist man erst ab 14 Jahren strafmündig. Und wenn es nach dem Psychologen und Kriminologen Prof. Dr. Rudolf Egg geht, ist das auch gut so. "Das Vorführen vor Gericht ist eine extreme Demütigung für das Kind. Solch ein Vorgehen kann enormen Schaden hinterlassen", erklärt er im Interview mit RTL. "Das Kind bräuchte dringend Hilfe und Unterstützung, die Gerichtsverhandlung ist sehr kontraproduktiv für die weitere Entwicklung des Kindes."
"Kinder können die Konsequenzen ihres Handelns oft nicht vollständig abschätzen"
Rudolf Egg ist Experte der Kriminalpsychologie und hat sich vor dem Hintergrund des erst kürzlich von einem 14-jährigen Mitschüler getöteten Jona K. nochmals mit dem Phänomen von straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen befasst: "Kinder als Tatverdächtige in Tötungsdelikten sind sehr selten. Letztes Jahr gab es lediglich 14 Fälle, in denen ein Kind unter 14 Jahren als Täter infrage kam." Es gebe zwar häufiger straffällige Kinder unter 14, die Taten seien aber meistens Sachbeschädigung oder kleinere Fälle von Brandstiftung. "Kinder haben durchaus schon ab dem Vorschulalter ein Empfinden für Schuld und wissen, wenn sie etwas falsch gemacht haben. Sie können aber häufig die Folgen ihrer Handlungen nicht abschätzen und handeln aus dem Moment heraus.", erklärt Egg. So habe wahrscheinlich die Zehnjährige aus den USA auch nicht damit gerechnet, dass sie den Jungen mit ihren Tritten töten würde. Für das Mädchen bleibt nun zu hoffen, dass es nicht erneut wie eine erwachsene Straftäterin behandelt wird und dass es professionelle Hilfe erhält.