Urteil gegen "187 Strassenbande"-Rapper rechtskräftig

Gzuz muss in den Knast: Die Tage in Freiheit sind gezählt

Rapper Gzuz hatte schon einige Male Ärger mit der Justiz.
Rapper Gzuz hatte schon einige Male Ärger mit der Justiz.
deutsche presse agentur

Es ist entschieden: Gangster-Rapper Gzuz (34) von der „187 Strassenbande“ muss ins Gefängnis. Und das könnte nicht mehr allzu lange dauern.

Urteil gegen Gzuz: Revision wurde abgeschmettert

Acht Monate und zwei Wochen muss Kristoffer Jonas Klauß, wie Gzuz bürgerlich heißt, einsitzen. Das teilte das Hamburger Oberlandesgericht jetzt mit. „Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. September 2022 hat die Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so dass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde“ heißt es.

Bedeutet: Die Revision von Gzuz wurde abgeschmettert.

Rapper unter anderem wegen Körperverletzung verurteilt

Das Landgericht Hamburg hatte den Frontmann der Band „187 Strassenbande“ vor rund einem halben Jahr zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich verhängte die Strafkammer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414 000 Euro. Grund: Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz.

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Gzuz hat eine Frau mit einem Schlag im Gesicht verletzt

Gzuz bei einem Auftritt.
Rapper Gzuz bei einem Auftritt.
imago/Jan Huebner, SpotOn

Konkret ging es in dem Prozess darum: In der Mietwohnung des Rappers wurde ein „Polenböller“ gefunden. Außerdem ließ Gzuz sich in der Öffentlichkeit beim Abfeuern einer Gaspistole filmen, obwohl ihm der Umgang mit Schusswaffen zuvor verboten worden war, heißt es vom Gericht. Bei einer späteren Durchsuchung des Hauses, in dem er wohnte, wurden eine ungeladene Schreckschusspistole, ein Schalldämpfer und ein Teleskop-Schlagstock sowie Platzpatronen gefunden.

Wegen Körperverletzung wurde der 34-Jährige verurteilt, weil er eine Frau mit einem Schlag im Gesicht verletzte, die ihn nach einem gemeinsam geschossenen Foto noch nach einem weiteren gefragt hatte.

Es könnte nur noch Wochen dauern, bis Gzuz in den Knast muss

Bis Gzuz die Haftstrafe antreten muss, könnte es nicht mehr sehr lange dauern. Voraussichtlich mehrere Wochen. Dafür muss die Akte erst einmal bei der Staatsanwaltschaft eingehen. „Ab Eingang der Akte in der Strafvollstreckungsabteilung wird er in der Regel binnen zwei bis drei Wochen zum Strafantritt geladen und hat dann sieben Tage Zeit, sich zu stellen“, so eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft auf RTL-Nachfrage. (sis/dpa)