Drei Jahre Haft für HIV-positiven 34-Jährigen

Urteil nach sexueller Nötigung: Au-pair biss Angreifer eine Fingerkuppe ab, als er sie begrapschte

23.06.2020, Schleswig-Holstein, Itzehoe: Der Angeklagte im Prozess wegen versuchter Vergewaltigung wartet hinter einer Plexiglasscheibe neben seiner Anwältin Stefanie Martens (M) auf den Beginn der Verhandlung. Der Hamburger soll am 03. November 2019 in Ellerbek einer damals 23-Jährigen den Mund zugehalten und ihr in den Intimbereich gefasst haben. Sie soll sich gewehrt und dem Angreifer die Fingerkuppe abgebissen haben. Durch DNA-Abgleich der Fingerkuppe konnte der Mann laut Anklage überführt werden. Foto: Axel Heimken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Prozess wegen versuchter Vergewaltigung
ahe fdt, dpa, Axel Heimken

Der Fall hatte in Hamburg für großes Aufsehen gesorgt: In der Nacht zum 3. November 2019 trifft Omar K. in einem Vorort der Hansestadt auf ein 23 Jahre altes Au-Pair-Mädchen. Er will die junge Frau überwältigen, hält ihr den Mund zu und greift ihr in den Intimbereich. Doch das Opfer wehrt sich und beißt ihm im Kampf eine Fingerkuppe ab. Daraufhin kann die 23-Jährige fliehen. Besonders brisant: Omar K. ist HIV-positiv. Das Amtsgericht Itzehoe hat den 34-jährigen nun wegen schwerer sexuellen Nötigung, Beamtenbeleidigung und versuchter Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Opfer vertraute sich nach der Attacke in Hamburg seiner Gastmutter an

Die Gastmutter des Opfers sagte ebenfalls vor Gericht aus. Laut der Zeugin soll sich das russische Au-Pair-Mädchen nach der Tat an sie gewandt und ihr den Vorfall geschildert haben. Dabei habe sie auf die Brüste und den Intimbereich gezeigt. Daraufhin gingen die Gastmutter und das Opfer zur Polizei.

Wenig später wird der 34-Jährige festgenommen. Dabei soll er laut Staatanwaltschaft die Polizisten beleidigt haben. Dass Omar K. schnell überführt werden konnte, lag vor allem an der Bissattacke des Opfers: Denn die Gastmutter hatte die abgebissene Fingerkuppe am Tatort gefunden und sie als Beweismittel für die Ermittlungen weitergegeben.

Kurz darauf ging ein anonymer Hinweis bei den Ermittlern ein: Ein Mann ließ sich wegen einer fehlenden Fingerkuppe im Hamburger Uniklinikum behandeln. Angeblich wegen eines Unfalls mit dem Stabmixer. Ein DNA-Abgleich bestätigte dann aber den Verdacht.

Omar K. hatte Freispruch gefordert

Im Prozess entschuldigte sich der Angeklagte dafür, die Polizisten beleidigt zu haben. Laut seiner Aussage habe er das Opfer lediglich nach dem Weg fragen wollen. Als die damals 23-Jährige nicht antwortet, tippt er sie an und es kommt zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Eine sexuelle Absicht will der 34-Jährige aber nicht gehabt haben. Die Verteidigung hatte deshalb Freispruch gefordert und will jetzt in Berufung gehen.

Der anfängliche Vorwurf der versuchten Vergewaltigung sei laut Staatsanwaltschaft aber nicht nachweisbar. Darum wurde der Angeklagte nur zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Bei der Urteilverkündung schüttelte der Angeklagte ungläubig den Kopf und wurde von seiner Verteidigerin beruhigt.

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Hat der Täter sein Opfer mit HIV angesteckt?

Immer wieder kursierte das Gerücht, dass sich das Opfer bei der Bissattacke bei Omar K. mit HIV angesteckt haben könnte. Die junge Frau steckte sich durch den Biss jedoch nicht an.