Urteil in Hamburg gesprochen

Hat der Vater seine 12 Wochen alte Tochter Jamila zu Tode geschüttelt?

ARCHIV - 03.12.2021, Hamburg: Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses wegen Totschlags im Gerichtssaal. Nun wird das Urteil gegen den 30-Jährigen, der seine kleine Tochter in Hamburg zu Tode geschüttelt haben soll, erwartet. Das Baby war Mitte
Prozess gegen 30-Jährigen wegen Totschlags
gwe pat let, dpa, Georg Wendt

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags gefordert. Jetzt steht die Strafe fest: Der Vater muss für 7 Jahren und 9 Monate ins Gefängnis. „Wer ein Kleinkind so heftig hin und her schüttelt, weiß und kennt die tödliche Gefahr. Das wusste und weiß der Angeklagte“, so der Richter bei der Urteilsverkündung.

Hat der Vater gelogen?

Der 30-Jährige soll die kleine Jamila am 15. Mai 2021 durch heftiges Schütteln und Gewalt gegen den Kopf so verletzt haben, dass sie einige Tage später im Alter von nur zwölf Wochen stirbt, so der Vorwurf der Anklage. Der Prozess musste klären, ob der Vater lügt. Denn er behauptet, es habe einen Unfall mit dem Baby gegeben. Oder wollte er damit nur sein Verbrechen vertuschen?

"Ich weiß nicht, was mich da geritten hat"

Der nicht vorbestrafte Deutsche hatte am zweiten Prozesstag eingeräumt, seine Tochter kurz geschüttelt zu haben. Denn er sei mit Jamila auf dem Arm im engen Badezimmer über die Babybadewanne gestolpert und mit dem Kind hingefallen. Seine Tochter habe dabei eine Beule am Kopf erlitten. "Sie hat sich nicht wirklich geregt, sie hat Schnappatmung gehabt." Er sei in Panik geraten und habe das Kind ein paar Sekunden geschüttelt. "Ich weiß nicht, was mich da geritten hat", so der Angeklagte. Das sei seinen Angaben nach aber in Folge eines Unfalls geschehen.

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Verteidigung ging von fahrlässiger Tötung aus

Deshalb ging der Verteidiger des Angeklagten nicht von einem Tötungsvorsatz aus. Sein Mandant sei deshalb lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen, sagte der Anwalt. Sollte die Kammer von einem Tötungsvorsatz ausgehen, handelt es sich seiner Meinung nach um einen minder schweren Fall des Totschlags. Die zu verhängende Freiheitsstrafe solle vier Jahre nicht übersteigen. Der Vertreter der Nebenklägerin, die Mutter des Kindes, schloss sich dem Standpunkt des Verteidigers an.

Ein psychiatrisches Gutachten sieht dazu keine Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Schuldfähigkeit des Mannes. Die Öffentlichkeit war für Teile des Prozesses ausgeschlossen. (dpa/nid)