Angeklagte gesteht Urteil: Geldstrafe
Facebook-Kommentar wird zum Fall für die Justiz
Posten ist ihre Leidenschaft: Doris van Geul, 74, nutzt ihre Facebook-Seite, um regelmäßig die Bundesregierung zu kritisieren. Doch ein Kommentar zur Zuwanderungspolitik bringt sie jetzt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
„Das ist keine Volksverhetzung“ – so die Verteidigung
Im Oktober 2023 betont Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dass Deutschland auf Zuwanderung angewiesen ist, um den Arbeitskräftemangel zu decken. Daraufhin schreibt van Geul unter anderem auf ihrer Facebook-Seite:
„Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“
Die Rentnerin, die bereits wegen eines ähnlichen Falls vorbestraft ist, betont vor Gericht, sie habe nicht erwartet, dass ihre Worte Konsequenzen haben.
„Ich bin erschrocken, dass das überhaupt möglich ist, dass ich deswegen eine Anzeige bekomme und wegen Volksverhetzung angeklagt werde“, erklärt Doris van Geul.
Ihr Verteidiger hält die Anklage für überzogen. „Das ist für mich ein spontaner Post, der eigentlich politisch bedingt ist und einfach auch nicht mit der Absicht unterlegt war, eine bestimmte Volksgruppe zu diffamieren“, sagt Dieter Kottirre.
Meinungsfreiheit oder Hetze?
Die Debatte um die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung bleibt schwierig. Bundeswirtschaftsminister Habeck, der selbst regelmäßig mutmaßliche Hassnachrichten erhält, stellt bislang mehr als 700 Strafanzeigen. Kritiker werfen ihm vor, mit solchen Verfahren die Meinungsfreiheit zu gefährden.
„Das ist natürlich total wichtig, dass die Gerichte hier Fingerspitzengefühl beweisen, damit die Meinungsfreiheit nicht beschädigt wird“, sagt Anwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen.
Urteil: Volksverhetzung und hohe Geldstrafe
Das Gericht kommt zu einem klaren Urteil: Der Kommentar hat nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun. Van Geul wird der Volksverhetzung schuldig gesprochen. Gefängnis bleibt ihr erspart, aber sie muss fast 8.000 Euro Strafe zahlen.
„Ich bin teilweise erleichtert, aber auch ein bisschen enttäuscht, weil ich jetzt wieder zahlen muss“, sagt Doris van Geul nach der Verurteilung.
































